Nach dem Standortauswahlgesetz sind zwei Verordnungen vom BMU zu erlassen, zum einen die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und zum anderen die Anforderungen an die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die wesentliche Grundlagen für die Auswahl eines Endlagerstandortes sowie für die Genehmigung der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellen. Beide Verordnungen sind bis zur ersten Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Diese Untersuchungen werden nach aktuellen Angaben der BGE nicht vor dem Jahr 2020 beginnen.
Ziel des Vorhabens ist es ein Konzept zu entwickeln, um zeitgleich die Öffentlichkeit sowie die notwendigen Verbände bei der Erarbeitung dieser Verordnungen zu beteiligen. Die Beteiligung soll auf Grund des engen inhaltlichen Zusammenhangs zeitgleich für beide Verordnungen jeweils auf Basis eines unter enger Einbeziehung des BfE und der Länder erarbeiteten Entwurfes erfolgen und ein breites Teilnehmerspektrum ansprechen. In dem Vorhaben sollen Methoden entwickelt und implementiert werden, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, zusammen mit Stakeholdern (Expertinnen und Experten aus Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Wirtschaft, etc.) die Entwürfe zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Bei der Umsetzung dieser Methoden sind die Forschungsergebnisse vorangegangener REFOPLAN-Vorhaben (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben) zu berücksichtigen.
Ziel ist es, ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entwickeln und durchzuführen, das den klassischen Personen- und Teilnehmerkreis einer Verbändebeteiligung so erweitert, dass verstärkt interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Der öffentlichkeitswirksame Teil des Vorhabens wird voraussichtlich im Zeitraum Juni bis August 2019 liegen. Anschließend an die Veranstaltung soll eine Evaluierung und Auswertung dieser neuen parallelen Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden stattfinden.