Akten- und Datenträgervernichtung für den Zollfahndungsdienst (341-2019-0322)
Akten- und Datenträgervernichtung für den Zollfahndungsdienst (341-2019-0322) has been closed on 14 Jan 2020.
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags
Akten- und Datenträgervernichtung für den Zollfahndungsdienst
341-2019-0322
II.1.2)
CPV-Code
Unternehmensorganisation (79996000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Mobile Akten- und Datenträgervernichtung für das ZKA und den Zollfahndungsdienst
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1
Papierakten
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Unternehmensorganisation (79996000)
Archivzerstörung (92512100)
Altpapiersammlung (90511400)
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
II.2.3)
Erfüllungsort
DEUTSCHLAND (DE)
DEUTSCHLAND (DE)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
mobile Vor-Ort-Vernichtung von jährlich ca. 100 to Papierakten gem. Sicherheitsstufe P-6 nach DIN 66399 für Behörden der Bundesfinanzverwaltung
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten:24
2 x 12 Monate
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2
Digitalte Datenträger
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Unternehmensorganisation (79996000)
Archivzerstörung (92512100)
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
II.2.3)
Erfüllungsort
Köln (DEA2)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
mobile Vor-Ort-Vernichtung von digitalen Datenträgern gem. Sicherheitsstufen H-5, O-5 und T-5 nach DIN 66399 für Behörden der Bundesfinanzverwaltung
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten:24
2 x 12 Monate
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unternehmensdarstellung unter Angabe der Jahresumsätze und der Zahl der Beschäftigten, Betriebshaftpflichtversicherung
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zertifzierung des Qualitätsmanagements nach DIN ISO 9001 ff., Referenzen, Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen für die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, Bereitschaft des Personals zur datenschutzrechtlichen Belehrung durch die Bedarfsträger, Bereitschaft des Personals zur Sicherheitsüberprüfung SÜ-1 durch die Bedarfsträger
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Unterzeichnung der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, datenschutzrechtlichen Belehrung des Personals durch die Bedarfsträger, Sicherheitsüberprüfung SÜ-1 des Personals durch die Bedarfsträger
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
14.01.2020
11:00
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
31.03.2020
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
14.01.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de. Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.