11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1./2. Angaben zum Unternehmen
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und
§ 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufs-genossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unter-nehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfah-ren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnah-men nach § 125 Abs. 2 GWB
(im Vordruck Anlage B 03 enthalten)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Scha-densfall aufzuweisen: Personenschäden 10 Mio. €, Sachschäden 10 Mio. €, Vermögens-schäden 100.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungs-summen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abge-schlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungs-summen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B 03 enthal-ten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre
(im Vordruck Anlage B 03 enthalten)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend quali-fiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unter-nehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck An-lage B 03 enthalten).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungs-art
(im Vordruck Anlage B 03 enthalten):
8. Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen in der Leistungsart Entsorgung aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Mülls (Stückgut im Ab-setzkipper, flüssig in Fässern ….), Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährli-cher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B 03 enthalten).
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bie-tergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu be-nennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich be-nannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamt-schuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bieterge-meinschaftserklärung (Vordruck Anlage B 05) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bieter-gemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B 03) mit Ei-generklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Be-triebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leis-tungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vor-zulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B 03) zu erteilen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B 03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungs-erklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlage B 04). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabe-verfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschluss-gründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anlage B 03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Un-ternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B 04). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.