Fulfillment-Dienstleistung für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) (B 12.16 - 9206/18/VV : 1)
Fulfillment-Dienstleistung für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) (B 12.16 - 9206/18/VV : 1) has been closed on 24 Mar 2020.
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags
Fulfillment-Dienstleistung für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
B 12.16 - 9206/18/VV : 1
II.1.2)
CPV-Code
Druckerei- und Verteilerdienste (79824000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Fulfillmentdienstleistung zum Vertrieb von Medien für die "Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)"
II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Kundenbetreuung (79342320)
Erstellen von Adressenlisten, Postversand (79570000)
Lagerung und Lagerhaltung (63120000)
II.2.3)
Erfüllungsort
DEUTSCHLAND (DE)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Vertrag über die Fulfillmentdienstleistung zum Vertrieb von Medien für die "Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)" über eine Vertragsdauer von vier Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten:48
Der Vertrag kann bis zu zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden (Optionen)
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar, indem Sie in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei "Vorlage Anbieterdarstellung Fulfillmentdienstleistung" folgende Angaben machen:
Die Umsätze, die mit Fulfillmentdienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren erwirtschaftet worden sind. Der Durchschnittsumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss hierbei mindestens 750.000 € / Jahr betragen.
Wie viele Mitarbeiter/innen sind in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr bzw. waren in den letzten zwei Geschäftsjahren in der Sparte Fulfillmentdienstleistung durchschnittlich beschäftigt?
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage 'Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung' vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusätzlich bei.
Die Umsätze, die mit Fulfillmentdienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren erwirtschaftet worden sind, müssen im Durchschnitt mindestens 750.000 € / Jahr betragen.
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben im Dokument "Referenzaufträge" zu machen:
• Name des Auftraggebers und Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer,
• Leistungsorte
• Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit
• Art der erbrachten Leistungen
• Anzahl Bestellungen im Jahr
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Eine Vergleichbarkeit der mindestens zwei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die mindestens zwei einzutragenden Dienstleistungsaufträge auch alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteile (hier: Fulfillment-Dienstleistung bzw. Versandhandelsabwicklung) enthalten.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzaufträge" zu verwenden.
Es sind insgesamt nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Nutzen Sie die Vorlage bitte gegebenenfalls mehrfach.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Eine Vergleichbarkeit der zwei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang ist insgesamt nur gegeben, wenn:
- Ein Dienstleistungsauftrag die Fertigmachung zum Versand von insgesamt mindestens 250.000 Bestellungen p.a. umfasst oder
- Beide Dienstleistungsaufträge jeweils die Fertigmachung zum Versand von insgesamt mindestens 100.000 Bestellungen p.a. umfassen
- beide angegebene Referenzen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens 12 Monate angedauert haben oder andauern.
- mindestens eine Referenz die Fulfillment-Dienstleistung im Bereich von Medien (Bücher, Zeitschriften etc.) umfasst
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
24.03.2020
11:30
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
18.05.2020
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
24.03.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.