- Donor:
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- Energy & Utilities
- Consumer Goods & Services
- Construction & Engineering
- Pharmaceutical & Medical
- Consulting
- Legal
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Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote. | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=295569Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnischer Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) gemäß §§ 10 WindSeeG für die Untersuchungsfläche N-3W
0800Z12-1114/002/796
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik (71332000)
Dienstleistungen
Erstellung des geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF) der Untersuchungsfläche N-3W im Rahmen der staatlichen Flächenvorerkundung nach WindSeeG. Die Ergebnisse der geotechnischen Flächenvoruntersuchung für die Untersuchungsfläche N-3W sind in einem Bericht zusammenzustellen, der die Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen enthält. Die über das Eintrittsrecht erlangten Bestandsdaten sind einzubinden. Der Bericht soll potenziellen Bietern der Ausschreibung nach § 22 EEG eine eigene Bewertung der angetroffenen Baugrundsituation bezüglich der Tragfähigkeit für unterschiedliche Gründungskonzepte ermöglichen. Diese Informationen werden neben anderen Angaben den Bietern für deren Kalkulation der Marktprämie (§ 22 EEG, § 9 I Nr. 1 WindSeeG) zur Verfügung gestellt werden.
Geologische und geophysikalische Beratung (71351200)
Bauaufsicht (71520000)
Geophysikalische Beratung (71351210)
Geologische Beratung (71351220)
Geologische Exploration (71351913)
Bodenuntersuchungen (71351500)
Geophysikalische Untersuchungen (71351710)
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik (71332000)
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen (71350000)
Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten (71351000)
Gutachterische Tätigkeit (71319000)
Hydrografische Untersuchungen (71353100)
Technische Tests, Analysen und Beratung (71600000)
Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen (71351100)
Offshore-Bohrungen (76320000)
Labordienste (71900000)
Hamburg (DE600)
Erstellung des geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF) der Untersuchungsfläche N-3W im Rahmen der staatlichen Flächenvorerkundung nach WindSeeG. Die Ergebnisse der geotechnischen Flächenvoruntersuchung für die Untersuchungsfläche N-3W sind in einem Bericht zusammenzustellen, der die Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen enthält. Die über das Eintrittsrecht erlangten Bestandsdaten sind einzubinden.
Es ist ein Bericht mit mindestens folgenden Inhalten zu erstellen:
ALLGEMEINES
Einführung/ Allgemeine Hinweise zur Anwendung des gDF
GEOTECHNISCHE ERKUNDUNGEN
Ziel/ Anwendungsbereich der geotechnischen Untersuchungen
Zusammenfassung der durchgeführten Erkundungen
Angaben zur Bestimmung der standortbezogenen Wassertiefe, Tide, zeitabhängigen Wassertiefenkorrektur, Angabe Bezugsniveau (zB LAT, MSL), zur geodätischen Vermessung der geotechnischen Aufschlüsse inkl. Bezugsangabe (zB WGS 84, UTM32)
Beschreibung der angewandten Aufschluss- und Sondierverfahren und Begründung bei Abweichung von genormten Verfahren
Beim Einsatz von mehreren Messsystemen: Gegenüberstellung der Ergebnisse
Angaben zur Ermittlung, Korrelation, Interpretation (Klassifizierung) der insitu Messergebnisse, zur Messgenauigkeit/Toleranz eingesetzter Messverfahren
Aufnahme relevanter Berichte (u.a. geprüfte Feldberichte, Feldaufzeichnungen, Bericht zur Einmessung)
Hinweise auf Grenzen/ Einschränkungen der Erkundungsverfahren
ERGEBNISSE GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG
Textliche Beschreibung der Ergebnisse der Bohrungen, CPTs, Bohrlochgeophysik je Erkundungspunkt
Für Fels geeignete Darstellung des Trennflächengefüges, Häufigkeit, Durchtrennungsgrad, Beschaffenheit, Öffnungsweite der Trennfugen
Darstellung Aufschlusspunkte im Lageplan
Bodenprofile mit Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen in Relation zum Meeresboden und Meeresspiegel inkl. Angabe LAT oder MSL
Die Ergebnisse der Bohrungen sind höhengerecht nach DIN 4023 und der Normenreihe DIN EN ISO 22476 darzustellen
Geeignete Dokumentation der Ergebnisse von Sondierungen und Auftragen neben lokal zugeordneten Bohrprofilen
LABOR
Darstellung/Bewertung der Probennahmen auf Grundlage des Feldberichts des Bohrunternehmens und der sonstigen Dokumentation
Darstellung der Ansprache und Zuordnung der erreichten Güteklassen gemäß DIN EN 1997-2 der Bodenproben
Vollständige Darstellung des Laborprogramms (Probenauswahl, Verfahren, Normen, Protokolle) mit Bezug zur Probenqualität
Beschreibung der Ergebnisse der Ansprache und Klassifikation je Erkundungspunkt
Zusammenfassende Darstellung der Durchführung, Ergebnisse der Laborversuche je Versuchsart, Darstellung der gemessenen Bandbreiten, Bewertung der Ergebnisse
Zusammenfassung von Körnungslinien zu Körnungsbändern der Hauptbodenarten
Beschreibung der jeweils angewendeten Versuchsanordnungen inkl. Angabe von Geräteabmessungen und z.B. Art des Einbaus des Bodens in die Geräte
Geeignete Darstellung der Ergebnisse von Kompressionsversuchen, Versuchen zum Festigkeitsverhalten
BESTANDSDATEN
Prüfung (Erkundungs- und Labordaten): Vollständigkeitsprüfung im Vergleich zu Anforderungen des Auftraggebers zur Datenerhebung/ Dokumentation im Rahmen der Flächenvorerkundung und Prüfung auf Plausibilität
Zusammenfassende Darstellung und Bezugnahme zu den im Rahmen der staatlichen Erkundung erhobenen Daten
BAUGRUNDBESCHREIBUNG
Zusammenfassende Beschreibung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse mit Bezug auf die Ergebnisse der geophysikalischen Erkundung
Nennung der Hauptbodenarten und Zuordnung der Tiefenbereiche je Erkundungspunkt
Qualitätskriterium Name: Personaleinsatz / Gewichtung: 15-25
Qualitätskriterium Name: Auswertekonzept / Gewichtung: 15-25
Preis Gewichtung: 50-70
15.11.2020
nein
Fertigstellung aller Leistungen: 15.11.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
wie in den belassenen Beispielen benannt:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
b) Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).
c) Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
wie in den belassenen Beispielen benannt:
d) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 300.000,00 Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
a. In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 1 Referenz zu benennen. (Ausschlusskriterium):
- Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im Offshore-Bereich in den in der deutschen AWZ der Nordsee verbreiteten oder vergleichbaren Böden
- Erfahrungen bei Durchführung von Probenansprachen, Entnahme von repräsentativen Proben sowie Konkretisierung von Laboruntersuchungen und Durchführung von Laboruntersuchungen für Baugrunderkundungen für Bauwerke der geotechnischen Kategorie 2 oder 3 des Euro Code7.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben
b. In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestensfolgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 2 Referenz zu benennen. (Ausschlusskriterium):
- Erfahrung bei der Auswertung von Offshore-Untersuchungen und Laborergebnissen sowie Erstellung eines darauf basierenden geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF).
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben
c. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte oder technische Stellen mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Erfahrungskriterium sind mindesten 3 Referenzen (soweit nicht anders angegeben), die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen zu benennen. (Ausschlusskriterium):
- Verantwortlicher Fachmann (mindestens 1 Person)
- Abgeschlossenes Fachstudium
- mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen im Erkundungsgebiet oder einem geologisch vergleichbaren Gebiet
- mindestens 1 Jahr praktische Erfahrungen bei der vorläufigen Benennung und Beschreibung von Boden und Fels in jeder Probe während der Probengewinnung sowie der Laboruntersuchungen
- Erfahrung bei der Auswertung von Offshore-Untersuchungen und Laborergebnissen sowie Erstellung eines darauf basierenden geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF).
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische und geologische Dienstleistungen, insbesondere Beratungen und gutachterliche Tätigkeiten, ausführt
- Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe C1
- Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
- - weitere Grundlagen u.A.:
- DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften
- - „Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 05.02.2014, zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html
- - Unterbringung der gesondert beauftragten geotechnischen Überwachung an Bord während der Erkundung offshore
- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- C.1_Eigenerklärung_Eignung
- C.4_Personaleinsatz- und Auswertekonzept für gDF N.3W
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe
- Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation
- Lebensläufe
- Referenzschreiben des Referenzgebers
REFERENZEN:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Bezeichnung des Projekts;
- Beschreibung der Ausgeführten Leistung
- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;
- Auftragssumme brutto
FACHSTUDIUM BEDEUTET:
- Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:
- Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen
- mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe oder gleichwertig
Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
- Justitiariat Z11 -
20359 Hamburg
Fax.: +49 40 3190 5001
21.11.2019
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