Herstellung eines Demonstrators für Forschungs und Entwicklungszwecke auf dem AIBA der Fa. Continental - Herstellung
Herstellung eines Demonstrators für Forschungs und Entwicklungszwecke auf dem AIBA der Fa. Continental - Herstellung has been closed on 22 Feb 2021.
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags
Herstellung eines Demonstrators für Forschungs und Entwicklungszwecke auf dem AIBA der Fa. Continental - Herstellung
Z4kl-GS2-Testkassette EU21
II.1.2)
CPV-Code
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Die BASt untersucht seit einigen Jahren die Oberflächentexturierung „Texturgrinding“ im Rahmen einer systematischen Erprobung im BAB-Netz und betreut mehrere FE Projekte zu diesem Thema. In diesem Kontext gewann das Verständnis der Reifen-Fahrbahn Interaktion zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund sollen auf dem AIBA Prüfstand Bremsversuche auf speziellen Betonoberflächen Untersuchungen durchzuführen werden. Die vorhandenen Prüfkassetten des AIBA sind derzeit ausnahmslos mit Asphaltoberflächen ausgestattet, so dass zur Durchführungder festgelegten Untersuchungen ein Demonstrator mit Betonoberfläche hergestellt werden muss. Dieser ist in einer der AIBA spezifischen Testkassetten (75m x 2,4 m x 0,06 m) herzustellen. Die Leistung umfasst hierbei u.a. die Vorbereitung der Testkassette und die Betonage.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
85.000,00
EUR Euro
II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort
Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Wietze - Versuchsgelände des AIBA (Automated Indoor Braking Analyzer) der Fa. Continental
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung eines Demonstrators - hier Testkassette gem. der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen
II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.6)
Geschätzter Wert
85.000,00
EUR Euro
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten:2
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Eine Ortsbesichtigung zur Vervollständigung der Leistungsbeschreibung (siehe Pkt. 1 der Leistungsbeschreibung) ist "zwingend" erforderlich. Es ist gewünscht, dass die Ortsbesichtigung in der 6 KW durchgeführt wird, letzter möglicher Termin zur Ortsbesichtigung ist der 15.02.2021 soweit es gem. den Corona-Bestimmungen zur Eindämmung des Covid-19-Virus möglich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Es sind 2 Referenzaufträge zum Nachweis der Herstellung von Betonfahrbahndecken auf BAB im Rahmen von Neubaumaßnahmen bzw. grundhaften Erneuerungen und/ oder
Durchführung von Maßnahmen gem. ZTV BEB-STB innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr. Bitte verwenden Sie Anlage Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt A.
- Zertifizierung nach DIN ISO i001-2015
- mind 1 Mitarbeiter mit BStB-Schein, der die Baumahame aktiv begleitet - Eigenerklärung
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Die Baumaßnahme muss durch einen Mitarbeiter mit BStB-Schein aktiv begleitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.02.2021
10:00
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
26.03.2021
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
23.02.2021
10:00
Bergisch Gladbach
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Als Bundesbehörde ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom
4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet,
elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 seit dem 27. November 2019 über digitale
Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten zu können.
Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller verpflichtend.. Entsprechende Informationen werden mit Zuschlags- bzw. Auftragsschreiben übersandt.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3, S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
Einlegung eines Nachprüfungsantrags, § 160 Abs. 3 S1 nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber;
Festlegung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.