Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder
Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder has been closed on 20 Mar 2020.
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Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder
8012-D-400-2020-0002
II.1.2)
CPV-Code
Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (16600000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Kauf eines Holzerntesystems für die hochmechanisierte Holzernte bestehend aus einem Harvester und einem Forwarder
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1
Harvester für die hochmechanisierte Holzernte
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Land- und forstwirtschaftliche Maschinen für die Bodenbearbeitung oder -bewirtschaftung (16100000)
II.2.3)
Erfüllungsort
Ilm-Kreis (DEG0F)
98708 Gehren
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Die Landesforstanstalt beabsichtigt für die hochmechanisierte Holzernte den Kauf eines fabrikneuen Harvesters. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens neun Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Die Bieter können - ohne Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "Alarmanlage") unter Angabe des entsprechenden Aufpreises anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung. Die Bieter können dem Auftraggeber zudem die Übernahme erforderlicher Inspektionsleistungen anbieten.
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2
Forwarder für die hochmechanisierte Holzernte
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Land- und forstwirtschaftliche Maschinen für die Bodenbearbeitung oder -bewirtschaftung (16100000)
II.2.3)
Erfüllungsort
Ilm-Kreis (DEG0F)
98708 Gehren
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Die Landesforstanstalt beabsichtigt für die hochmechanisierte Holzernte den Kauf eines fabrikneuen Forwarders. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens neun Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Die Bieter können - ohne Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "Alarmanlage") unter Angabe des entsprechenden Aufpreises anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung. Die Bieter können dem Auftraggeber zudem die Übernahme erforderlicher Inspektionsleistungen anbieten.
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt "Bietererklärung zur Eignung" ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Das Formblatt enthält die Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- In der "Bietererklärung zur Eignung" haben die Bieter die Gesamtumsätze ihres Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2017 und 2018 anzugeben.
Pro Los kann der Auftrag nur an ein Unternehmen erteilt werden, das in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 jeweils einen Mindestjahresumsatz von mindestens 700.000,00 € erwirtschaftet hat. Beide Lose zusammen können nur an ein Unternehmen vergeben werden, das in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 jeweils einen Mindestjahresumsatz von mindestens 1.400.000,00 € erwirtschaftet hat.
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- In der "Bietererklärung zur Eignung" haben die Bieter unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers zwei erfolgreich umgesetzte Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren darzustellen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
- Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistungen anzugeben sowie die jeweiligen Nachunternehmer zu benennen.
- Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft anzugeben sowie die Gesamtschuldnerschaft zu erklären. In einer gesonderten Erklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle darzulegen, wie die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
20.03.2020
12:00
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
24.04.2020
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
20.03.2020
12:01
Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Frist für Bieterfragen: 13.03.2020, 12:00 Uhr
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl:99423
Ort:Weimar
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 361-573321254
Fax:+49 361-573321059
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.