Novell- und NetIQ-Produkte des Herstellers MicroFocus (ZIB12.10-9906/19/VV : 1)
Novell- und NetIQ-Produkte des Herstellers MicroFocus (ZIB12.10-9906/19/VV : 1) has been closed on 20 Mar 2020.
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags
Novell- und NetIQ-Produkte des Herstellers MicroFocus
ZIB12.10-9906/19/VV : 1
II.1.2)
CPV-Code
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über Novell- und NetIQ-Produkte des Herstellers MicroFocus
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
6.900.000,00
EUR Euro
II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
II.2.3)
Erfüllungsort
DEUTSCHLAND (DE)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Software und produktnahen Dienstleistungen des Herstellers MicroFocus.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.6)
Geschätzter Wert
6.900.000,00
EUR Euro
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat einen Mindesumsatz im Tätigkeitsbereich (Vertrieb von Standardsystemsoftware namhafter Hersteller sowie Sicherstellung derer damit verbundenen, weitergehenden Unterstützungsdienstleistungen) in Höhe von jeweils mindestens 500.000 Euro pro Geschäftsjahr in den letzten zwei Geschäftsjahren.
Die Angaben sind in den Anlagen 'Anlage Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit' und 'Anlage Unternehmensdaten' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter
- hat mehrjährige (mind. zwei Jahre) Erfahrung im Vertrieb von Standardsystemsoftware sowie Sicherstellung derer damit verbundenen, weitergehenden Unterstützungsdienstleistungen und
- verfügt über herstellerspezifische Qualifikationen, die Produkte des Herstellers MicroFocus zu vertreiben, deren Produkteigenschaften kompetent zu vermitteln und ist dadurch befähigt, weitergehenden Unterstützungsdienstleistungen sicherzustellen.
Die Angaben sind in der 'Anlage Unternehmensdarstellung' darzustellen.
Die Erfahrung ist mit mindestens einem, dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekt (Auslieferung Standardsystemsoftware sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen) in Art und Umfang nachzuweisen:
- das bereits abgeschlossen ist,
- mindestens 20 in sich abgeschlossene Lieferungen von Standardsystemsoftware oder damit verbundenen, weitergehenden Unterstützungsleistungen (z. B. Consulting, Technical Support, etc.) pro Referenzprojekt beinhaltete und
- nicht älter als drei Jahre ist.
Die Qualifikationen sind mit einem Status im Partnerprogramm des Herstellers MicroFocus für die derzeit aktuellen sechs Produktgruppen mit dem MicroFocus Level `Gold Partner´ nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
20.03.2020
11:30
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
29.05.2020
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
23.03.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Neben der unmittelbaren Bundesverwaltung sind die weiteren abrufberechtigten Auftraggeber: BeschA, BfN, bfv, BAFA, BaFin, BASt, BAW, BMZ, BZgA, BStU, DZT, DWD, DZNE, EBV, GZD, GZD_ZKA, HSS, Boell, ITZBund, KVB, NADA, RKI, ZITiS.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.