Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde zwischen dem BMBF und der KfW festgelegt, dass bestehende KfW-Studienkredite, die sich in der Auszahlungsphase befinden, befristet für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2021 vertragszinsfrei gestellt werden. Das BMBF erstattet für den genannten Zeitraum in Form von Abschlagszahlungen zum 30.11.2020, 31.05.2021 und 30.11.2021 sowie zum 28.02.2022 im Rahmen einer Endabrechnung der KfW den Gesamtbetrag der den betroffenen Darlehensnehmenden nicht berechneten Zinsen. Dies gilt auch für alle KfW-Studienkredite, die mit Finanzierungsbeginn zwischen dem 01.06.2020 und voraussichtlich 01.12.2021 neu zugesagt werden. Gleichzeitig werden vom BMBF im Gegenzug für den vorübergehenden erweiterten Antragstellerkreis (ausländische Studierende) des Studienkredites zwischen dem 01.06.2020 und 01.03.2021 sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung) für Drittstaatsangehörige, übernommen.
Vor dem Hintergrund ergeben sich die Prüfungen der von der KfW mit dem Bund abgerechneten Zinsverbilligungen zum Stichtag 28.02.2022 (Abschlussrechnung) unter Einbezug der erfolgten Abschlagszahlungen zum 30.11.2020, 31.05.2021 und 30.11.2021 sowie der Anpassung des Zinssatzes zu den Rollover-Terminen 01.10.2020, 01.04.2021, 01.10.2021 und der von der KfW mit dem Bund auf dem Verrechnungskonto abgerechneten Ausfallhaftung (ausgefallene Forderungen), Kosten, Bearbeitungskostenpauschale, Risikomarge sowie Verwertungserlöse aus für den Bund eingetriebenen Forderungen durch die KfW erstmalig zum Stichtag 30.06.2021.