Zu den Punkten IV 2.2, IV 2.6 und IV 2.7: Die Angaben zum Schlusstermin, zur Bindefrist und zum Datum der Öffnung der Angebote sind technisch in der Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars bedingt. Wir erklären diese Datumsangaben hiermit für obsolet. Anfragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die Vergabestelle zurichten.
zu 1.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Axel.Bohmueller@ikk-gesundplus.de
zu Punkt II.1.4 ) kurze Beschreibung:
Jeder interessierte Vertragspartner kann dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern.
Jeder interessierte Vertragspartner hat je Los alle von ihm zu diesem Los im Vertrieb befindlichen Kontrastmittel (verschiedene Darreichungsformen, Packungsgrößen usw.) anzubieten.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass interessierte Vertragspartner die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen. Mit jedem interessierten Vertragspartner, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Es besteht jederzeitige Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Verhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Davon ausgehend beträgt die Laufzeit maximal 12 Monate. Der Vertrag endet am 31.03.2021 unabhängig von dem Beginn der Vereinbarung. Daran schließt sich eine Verlängerungsoption von 3 x 1 Jahr an.
Sollte der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.