Rahmenvertrag über Konstruktionsmaterial und Verpackungsmaterial
Rahmenvertrag über Konstruktionsmaterial und Verpackungsmaterial has been closed on 12 Dec 2019.
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Andere Tätigkeit: Bildung; Naturwissenschaftlich-technisches Museum
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag über Konstruktionsmaterial und Verpackungsmaterial
19.201.01
II.1.2)
CPV-Code
Baumaterialien (44111000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Projektes des brandgeschädigten Depots in Ingolstadt, werden für die Sanierung im Vertragszeitraum die in diesem Leistungsverzeichnis angefragten Produkte benötigt.
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1
Konstruktionsmaterial
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen (92500000)
II.2.3)
Erfüllungsort
München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Verschiedene Anlieferorte, siehe Leistungsbeschreibung
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung verschiedener Materialien dieses Loses laut Leistungsbeschreibung
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
15.08.2021
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2
Verpackungsmaterial
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen (92500000)
II.2.3)
Erfüllungsort
München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Verschiedene Anlieferorte, siehe Leistungsbeschreibung
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung verschiedener Materialien dieses Loses laut Leistungsbeschreibung
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
15.08.2021
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
12.12.2019
14:00
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
14.01.2020
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
12.12.2019
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bitte beachten Sie: die Teilnahme an EU-weiten Vergabeverfahren, sowie die gesamte Kommunikation sind ab 19.10.2018 nur noch über die eVergabe-Plattform möglich und zulässig. Es empfiehlt sich daher, sich bei dieser zu registrieren, um eine Teilnahme an den Vergabeverfahren zu gewährleisten.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift:Maximilianstr. 39
Postleitzahl:80534
Ort:München
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 89-21762411
Fax:+49 89-21762847
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern