Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den
Vergabeunterlagen beigefügt) oder
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
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ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung
(Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen
gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der
Handwerksrolle,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen
Sozialversicherung,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu
benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen sind ebenfalls vorzulegen:
. die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 6
/der Bieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter sind den
Vergabeunterlagen beigefügt) sowie
. bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen: die "Eigenerklärung zur
Eignung (Nachunternehmer/anderes Unternehmen)" (die Erklärung
ist den Vergabeunterlagen beigefügt) und die in der Eigenerklärung genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen. Möglich ist auch für diese Unternehmen
der Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit jedoch nicht von der Vorlage der
Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
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HINWEISE: Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen
werden gem § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber
bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter
Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur
angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs.1 Nr. 4
Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern, um seine
Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage,
die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Für diese Beantragung
ist der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vordruck zu den
"Unternehmensdaten" auszufüllen. Die "Einwilligungserklärung zur
Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO" ist ebenfalls auszufüllen
bzw. zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.