seismisch/akustische Ortungsgeräte (B19.99 - 0222/19/VV : 2) has been closed on 17 Mar 2020.
It no longer accepts any bids. For further information,
you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags
seismisch/akustische Ortungsgeräte
B19.99 - 0222/19/VV : 2
II.1.2)
CPV-Code
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von seismischen/akustischen Ortungsgeräten zur Verschüttensuche für das THW
II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort
Mettmann (DEA1C)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Höchstmenge: 23 Ortungsgeräte und 16 Schulungen
davon Mindestabnahmemenge: 8 Ortungsgeräte und 3 Schulungen
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abnahme über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Im Schadensfall (Gerät ist nicht einsatzfähig) muss die Funktionsfähigkeit für das Ortungsgerät kurzfristig, d. h. binnen 24 Stunden innerhalb Deutschlands, insbesondere auch während Einsätzen, gewährleistet werden. Dafür muss ein Servicetechniker an 7 Tagen in der Woche in Deutschland für Reparaturarbeiten am Gerät am Einsatzort zur Verfügung stehen. Alternativ dazu kann die Auftragnehmerin ein baugleiches Austauschgerät innerhalb von 24 Stunden am Einsatzort in Deutschland zur Verfügung stellen. Die Anzahl der gleichzeitig im Einsatz befindlichen Austauschgeräte wird auf max. 4 Geräte beschränkt.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten:24
2 malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Mindestjahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Der Mindestjahresumsatz muss pro Jahr 160 000,00 € betragen.
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Lieferung von komplexer Verschüttetensuchtechnik mit elektronischen Komponenten (z. B. seismische oder akustische Suchgeräte)
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Qualitätssicherungssystem
Der Bieter muss ein Qualitätssicherungs-System unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden.
Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Zum Nachweis muss der Bieter eine aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001 (oder gleichwertig) einreichen. Alternativ kann der Bieter eine Beschreibung des betrieblichen Qualitätssicherungssystems beifügen, aus der die Art und Weise der Umsetzung der Qualitätssicherung hervorgeht.
Der Bieter kann sich für das Qualitätssicherungssystem zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. des Herstellers) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zu Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Für diesen Nachweis ist die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Max. 4 Jahre
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
17.03.2020
11:30
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
30.04.2020
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
17.03.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor, gegebenenfalls vor Zuschlagserteilung ein Muster des angebotenen akustischen/seismischen Ortungsgeräts mit Zubehör des potentiell wirtschaftlichsten Angebots zur Verifikation der angebotenen Leistung zu prüfen. Hierfür hat der Bieter auf Anforderung binnen 14 Tagen ein Muster in Bonn zur Überprüfung vorzustellen. Sofern der Bieter der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt oder ein vom schriftlichen Angebot abweichendes Produkt zur Verifikation bereitstellt, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.