Softwarepflege und - Wartung
Softwarepflege und - Wartung has been closed on 17 Sep 2019. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Softwarepflege und - Wartung has been closed on 17 Sep 2019. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275612Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Softwarepflege und - Wartung
16.12-02830-ABES
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Dienstleistungen
Das Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium für Inneres und Sport beabsichtigt, die Pflege und die Wartung der Anwendung ABES neu zu vergeben.
Sachsen-Anhalt (DEE0)
Sachsen-Anhalt
Die Beschaffung umfasst die laufende Anpassung des Asylfachverfahrens ABES an sich ändernde Rahmenbedingungen wie Änderungen an Schnittstellen, aktuelle Browserversionen und Serversysteme sowie die nutzergetriebene Weiterentwicklung der Software. Weiterhin ist Vor-Ort sowie telefonisch ein deutschsprachiger Nutzersupport sicherzustellen, ein Ticketsystem für Fehlermeldungen sowie Entwicklungswünsche zu betreiben. Bestandteil der Software ist auch eine Android-App für die Statusdatenpflege. Diese APP ist zu pflegen, zu administrieren und das Zusammenspiel mit dem Fachverfahren über die Webserviceschnittstelle sicherzustellen.
01.01.2020
31.12.2023
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Laufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren zum 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf
nein
nein
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handelsregister oder Vereinsregister sowie vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften
des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Anlage)
- Nachweis über die Zahlung der Beiträge in einer Berufsgenossenschaft (soweit eine Mitgliedschaft vorliegt)
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Anlage)
- Eigenerklärung „Insolvenzverfahren/ Liquidation“ (siehe Anlage)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV bzw. AVPQ) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice, aus der die Deckungshöhen ersichtlich sind.
- bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung (siehe Anlage)
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben sowie ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist die Bewerbererklärung ausgefüllt einzureichen
Der Bieter hat nachzuweisen:
1. das Vorhandensein von technischen Know-how in der Programmierung von Fachverfahren in der Programmiersprachen Visual C# und Javascript sowie App-Entwicklung für Android (Typescript , SQLITE und IONIC) durch Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens einer Referenz mit Angabe des Auftraggebers,
2. Nachweis von Kenntnissen in Webanwendungsprogrammierung (HTML, HTML5, XML, CSS, , ASP.NET, ExtJs) durch Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens einer Referenz mit Angabe des Auftraggebers
3. Nachweis von Kenntnissen in der Programmierung und Pflege von XÖV-Schnittstellen durch Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens einer Referenz mit Angabe des Auftraggebers,
4. Nachweis von mindestens 2 Personen, welche folgende Qualifikationen erfüllen:
• Datenbankentwicklern für MS SQL-Server (T-SQL) durch Vorlage einer Eigenerklärung bzw. eines entsprechenden Zertifikates der Firma Microsoft und
• Erfahrungen in den Programmiersprachen Visual C# und Javascript sowie Webanwendungsprogrammierung (HTML, HTML5, XML, CSS, , ASP.NET, ExtJs) durch Vorlage einer Eigenerklärung von mindestens einer Referenz mit Angabe des Auftraggebers
Für Nachunternehmer ist die Bewerbererklärung ausgefüllt einzureichen.
• Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
• Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
• Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
• Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
Offenes Verfahren
ja
17.09.2019
10:00
12.11.2019
18.09.2019
10:00
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem
eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über
den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
16.08.2019
Receive Daily Tenders and Grants notifications
Subscribe now