Steuerrechtliche Beratung
Steuerrechtliche Beratung has been closed on 28 Apr 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=308528Einrichtung des öffentlichen Rechts
Sozialwesen
Steuerrechtliche Beratung
Steurrechtliche Beratung (ID:1.687.839)
Steuerberatung (79221000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die steuerrechtliche Beratung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und ihre Beteiligungsgesellschaften.
Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Bochum und bundesweit
Gegenstand der Ausschreibung ist die steuerrechtliche Beratung.
Die Leistungen sind für den Auftraggeber und seine derzeitigen Beteiligungsgesellschaften
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Rhein-Maas Klinikum GmbH
• Knappschaft Kliniken GmbH
• Knappschaft Kliniken Service GmbH
• DSL-Dienst- und Serviceleistungen GmbH KK-BO/BOT
• Klinikum Vest Service GmbH
• KW Service GmbH
• RMK-Service GmbH
• MVZ Klinikum Westfalen GmbH (derzeit in Gründung)
zu erbringen. Entsprechendes gilt auch für zukünftige Konzerngesellschaften.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
1. Die Beratung umfasst die Überprüfung der für die Körperschaftssteuer- und Gewer-besteuererklärung von der KBS gefertigte Einnahmen-Überschussrechnungen bzw. Steuerbilanzen sowie die Zusammenstellung und Abgabe der Steuererklärungen.
2. Eine zeitnahe Erstellung der Mittelverwendungsrechnung für die gemeinnützigen Krankenhäuser.
3. Der Auftragnehmer berät bei allen steuerrechtlichen Fragen des Auftraggebers und unterstützt ihn bei Verhandlungen mit Geschäfts- und Kooperationspartnern, soweit hierbei steuerpflichtige Aspekte zu beachten sind. Hierzu gehören auch Fragen zum Umsatzsteuerrecht bei abzurechnenden Leistungen der Krankenversicherung.
4. In einzelnen Standorten werden Blockheizkraftwerke betrieben, darüber hinaus übernimmt die Knappschaft Kliniken Service GmbH die Stromlieferungen für die einzelnen Gesellschaften im Konzernverbund. Der Auftragnehmer leistet daher auch eine Beratung in allen energiesteuerrechtlichen Fragestellungen.
5. Ebenso soll eine Betreuung bei der Betriebsprüfung durch die Finanzämter erfolgen.
6. Wir setzen voraus, dass, sofern notwendig, der Auftragnehmer jederzeit in der Lage ist, sowohl qualitativ anspruchsvolle als auch verständliche Informationsveranstaltungen über steuerrechtliche Änderungen für die Mitarbeiter der KBS sowie der Beteiligungsgesellschaften durchzuführen.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Nachfrage des Auftraggebers schnellstmöglich fallbezogene Gutachten bzw. Konzepte und Sachdarstellungen zu erstellen. Sofern der Sache dienlich, sind dem Auftraggeber hierzu gemäß Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenberichte in zuvor festgelegten Zeitabständen in schriftlicher Form zu erstatten. Darüber hinaus sind gegebenenfalls einmal jährlich Schulungen für diverse Mitarbeiter des Auftraggebers vorzubereiten und durchzuführen.
Nach den bisherigen Erfahrungen gehen wir von einem durchschnittlichen Beratungsaufwand von ca. 2.500 Stunden im Jahr aus. Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 10.000 Stunden. Es besteht keine Abrufverpflichtung.
01.10.2020
30.09.2023
Der Vertrag kann einvernehmlich einmalig über den 30.09.2023 hinaus für ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung muss schriftlich bis zum 30.06.2023 erfolgen. Der Vertrag endet somit spätestens am 30.09.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die unter II.2.4 festgelegte Höchstmenge überschritten wird.
5
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Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber zu "I. Leistungsfähigkeit des Unternehmens" in TW Anlage 2 mit max. 15 Punkten und zu "III. Referenzprojekte" mit max. 15 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 30 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat.
I. Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Es können insgesamt maximal 15 Punkte für die Leistungsfähigkeit des Unternehmens erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.
I.1 Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl aus dem Jahre 2019 wird mit max. 5 Punkten bewertet:
über 150 Mitarbeiter = 5 Punkte
126 bis 150 Mitarbeiter = 4 Punkte
101 bis 125 Mitarbeiter = 3 Punkte
76 bis 100 Mitarbeiter = 2 Punkte
50 bis 75 Mitarbeiter = 1 Punkt
Unter 50 Mitarbeiter = 0 Punkte
I.2 Qualitätsmanagement
Die Beschreibung des Qualitätsmanagements des Bewerbers wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
- Das Qualitätsmanagement des Bewerbers wird detailliert und plausibel geschildert = 5 Punkte
- Angaben zum Qualitätsmanagement werden kurz angerissen = 3 Punkte
- Es wird lediglich erwähnt, dass ein Qualitätsmanagement besteht = 1 Punkt
I.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Form von Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter (Personalentwicklung innerhalb der letzten drei Jahre)
Die Angaben des Bewerbers zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden mit max. 5 Punkten bewertet.
Die Punktevergabe richtet sich nach dem folgenden Bewertungsschema:
- Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 5 Punkte
- Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeiter = 3 Punkte
- Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeiter fördert = 1 Punkt
Trifft keiner der obigen Punkte zu, werden für das Kriterium 0 Punkte vergeben.
III. Referenzprojekte
Es können für drei Referenzprojekte maximal 15 Punkte erreicht werden.
Der Bewerber sollte 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 2017) über vergleichbare Aufträge mit den unten geforderten Angaben vorlegen. Die Referenzaufträge müssen vergleichbar sein hinsichtlich Auftragsinhalt (Steuerberatung) und Auftraggeberbezug.
Je besser die Referenzen der vorliegend zu erbringenden Leistung entsprechen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Pro Referenz werden maximal 5 Punkte (insgesamt maximal 15 Punkte) vergeben.
Bei Angabe von weniger als 3 Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend (bei Angabe von 2 Referenzen können max. 10 Punkte, bei Angabe nur einer Referenz max. 5 Punkte vergeben werden).
Die Punktevergabe für die jeweilige Referenz richtet sich nach folgendem Bewertungsschema:
Vergleichbarer Auftragsinhalt bei einem/einer
- gesetzlichen SV- Träger = 5 Punkte
- Krankenhauskonzern = 5 Punkte
- Konzernverbund gem. Rehakliniken = 5 Punkte
- anderen gemeinnützigen Konzernverbund (z. B. Kranken und Pflegeheime) = 4 Punkte
- großen gemeinnützigen Krankenhaus (über 400 Betten) = 4 Punkte
- gemeinnützigen Rehaklinik, gem. Krankenhaus = 3 Punkte
- nicht gemeinnützigen Krankenhaus = 3 Punkte
- gem. Einrichtung der Alten- und Behindertenhilfe = 2 Punkte
- nicht gemeinnützigen Reha Klinik = 2 Punkte
- Stiftungen, Verbände, andere gem. Einrichtungen, öffentlich rechtl. Einrichtungen = 1 Punkt
Referenzen, die nicht über einen vergleichbaren Auftragsinhalt verfügen, erhalten 0 Punkte.
nein
nein
TW Anlage 2 - Eigenerklärung zur Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit: Die Berater/innen haben die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgeschlossen oder haben eine vergleichbare Ausbildung absolviert.
TW Anlage 1 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
TW Anlage 3 - Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
TW Anlage 3 - Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer muss für den Fall der Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. €, sofern noch nicht vorhanden mit Gültigkeit ab Vertragsbeginn abschließen.
TW Anlage 2 - Eigenerklärung zur Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit, siehe Punkt II.2.9 dieser Bekanntmachung.
TW Anlage 2 - Punkt I.5 Leistungsfähigkeit des Unternehmens - Musskriterien:
- Der Bewerber hat Erfahrungen in der steuerrechtlichen Beratung von gemeinnützigen und öffentlichen Trägern.
- Der Bewerber kennt die Besonderheiten des Steuerrechtes, die bei dem Betrieb von Krankenhäusern in frei gemeinnütziger Trägerschaft sowie von Reha-Einrichtungen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu berücksichtigen sind.
- Eine werktäglich fernmündliche Erreichbarkeit in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr von mindestens einem der Ansprechpartner ist jederzeit gewährleistet.
- Falls der Auftraggeber ein persönliches Erscheinen eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin des Auftragnehmers am Standort Bochum für notwendig erachtet, ist dies spätestens 48 Stunden nach telefonischer Aufforderung gewährleistet.
TW Anlage 2 - Punkt II. Mitarbeiter- Beraterprofile:
- Der Auftragnehmer benennt drei feste Steuerberater/innen Fachanwälte für Steuerrecht (m/w/d), die als Ansprechpartner/innen für die KBS zur Verfügung stehen:
- Die Berater/innen verfügen jeweils über eine mindestens 4-jährige Berufserfahrung seit Bestellung zum Steuerberater.
- Die eingesetzten Steuerberater/innen bzw. Fachanwälte für Steuerrecht haben fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht öffentlicher Betriebe und Krankenhäuser.
- Der Auftragnehmer kann zur Klärung von bestimmten Fragen im Krankenhausrecht, Arztrecht, Apothekenrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht jederzeit kurzfristig auf eine kompetente juristische Beratung zurückgreifen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 2 Steuerberatungsgesetz.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.03.2020
11:00
01.04.2020
29.06.2020
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
blabla bla
07.02.2020
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