Trinkwasser, Tafelwasser oder Mineralwasser für Afghanistan (BV1 19 12_8 RVA 002)
Trinkwasser, Tafelwasser oder Mineralwasser für Afghanistan (BV1 19 12_8 RVA 002) has been closed on 05 Aug 2019.
It no longer accepts any bids. For further information,
you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung
Trinkwasser, Tafelwasser oder Mineralwasser für Afghanistan
BV1 19 12_8 RVA 002
II.1.2)
CPV-Code
Stilles Mineralwasser (15981100)
II.1.3)
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Trinkwasser, Tafelwasser oder Mineralwasser für den Einsatzort Afghanistan
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Ja
nur ein Los
II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1
Mazar-E-Sharif
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Stilles Mineralwasser (15981100)
II.2.3)
Erfüllungsort
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Siehe Vergabeunterlagen (Muster Rahmenvertrag)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Trink-, Tafel- oder Mineralwasser in das Einsatzland Afghanistan
II.2.5)
Zuschlagskriterien
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
01.11.2019
31.10.2020
2 Verlängerungsoptionen jeweils 12 Monate
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
siehe Vergabeunterlagen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
08.05.2019
14:00
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
31.12.2019
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
08.05.2019
14:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemomblerstraße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.