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1996/DG21 Programmevaluation des Förderprogramms mFUND (Modernitätsfonds) Consulting, Government, Finance & Insurance 1996/DG21 Programmevaluation des Förderprogramms mFUND (Modernitätsfonds)
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1996/DG21 Programmevaluation des Förderprogramms mFUND (Modernitätsfonds)

1996/DG21 Programmevaluation des Förderprogramms mFUND (Modernitätsfonds) has been closed on 18 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the

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Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Consulting

Government

Finance & Insurance

Status:

Closed

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

18 Mar 2020

Value:

Not available

Contacts

Description

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Z 30 Servicestelle Vergabe
Ort: Berlin
NUTS: BERLIN (DE3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bmvi.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

1996/DG21 Programmevaluation des Förderprogramms mFUND (Modernitätsfonds)

1996/DG21

II.1.2)
CPV-Code

Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ziel des Auftrages ist es, eine systematische Evaluation des mFUND-Förderprogramms in den Dimensionen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen zugleich eine Erfolgskontrolle im Sinne der §§ 7 Abs. 2, 44 BHO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ermöglichen. Bestandteil der Evaluation soll auch eine systematische Aufarbeitung des Förderportfolios sowie der Förderstrukturen in der Laufzeit des mFUND sein (Verfahren, Zuwendungsnehmer, Quoten, Themen, Ziele etc.).

Im Ergebnis soll für den mFUND eine Bilanz gezogen werden, die die Grundlage für die geplante Fortschreibung bzw. mögliche Modifikationen von mFUND-Inhalten bzw. -Prozessen nach 2020 bilden soll.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)

Wirtschaftsforschung (79311400)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

Berlin (DE30)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Auftragnehmer (AN) unterzieht das Förderprogramm mFUND entsprechend § 7 BHO einer programmbegleitenden Erfolgskontrolle (im Folgenden „Evaluation“). Für die Evaluation wird ein geeignetes Feinkonzept entwickelt und nach Abstimmung mit dem AG anschließend umgesetzt. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Förderprogramms gegeben.

Hieraus ergeben sich die Arbeits- und Teilarbeitspakete (AP):

AP 1: Erstellung eines Feinkonzeptes für die mFUND-Evaluation

AP 2: Durchführung und Auswertung der mFUND-Evaluation

AP 2.1: Zielerreichung

AP 2.2: Wirkung

AP 2.3: Wirtschaftlichkeit

AP 2.4: Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

AP 2.5: Handlungsempfehlungen

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Leistungskonzept Vorgehensweise/ Methodik / Gewichtung: 30

Qualitätskriterium Name: Arbeits- und Personalplanung / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der für die Auftragsausführung als Projektleitung hauptverantwortlich eingesetzten Personen (Projektleiter) / Gewichtung: 10

Qualitätskriterium Name: Erfahrungen und Fachkenntnisse der eingesetzten Personen auf dem Fachgebiet "Open Data", Schwerpunkt: Offene Behördendaten / Gewichtung: 20

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2020

31.03.2021

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Positionen gemäß Nr. 3 und 4 der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf vom AG auf der Grundlage des Vertrages und einer durch den AG konkretisierten Aufgabenstellung gesondert schriftlich beauftragt werden. Der AN erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.

Kann der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 8 Abs. 5 des Vertrages, so kann der Auftraggeber ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den vertraglichen Bestimmungen festzusetzen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Kann der Auftrag aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 8 Abs. 5 des Vertrages, so kann der Auftraggeber ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den vertraglichen Bestimmungen festzusetzen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB des Bieters, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der Unterauftragnehmer

b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.

c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.)

- Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34 UVgO), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,

- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben - Bereich/ Themenschwerpunkt: Evaluation eines Förderprogramms

b) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben - Bereich/ Themenschwerpunkt: Digitalisierung im Verkehr

c) Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV

zu a) Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich der Evaluation von deutschen Förderprogrammen mit

- einem Gesamtfördervolumen in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR und

- mindestens 50 Zuwendungsempfängern und

- der Abbildung aller Zuwendungsphasen inklusive Bewilligung, fachlicher und administrativer Betreuung und Prüfung der Zuwendung mit abschließender Verwendungsnachweisprüfung

belegen/ nachweisen.

zu b) Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Bearbeitung oder Begleitung von Projekten der Digitalisierung im Verkehr belegen.

zu c) Aufgrund der in der LB beschriebenen Leistungspflichten kann der AN in der Vergangenheit, aktuell und absehbar bis zum Vertragsende keine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Planung, Konzeption und Umsetzung des mFUND erbracht haben, erbringen oder erbringen werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

Aufgrund der Leistungspflichten kann der AN zudem keine laufenden Zuwendungen aus dem mFUND erhalten oder zur Antragstellung für eine Zuwendung im mFUND aufgefordert sein.

Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Aufgrund der in der LB beschriebenen Leistungspflichten kann der AN in der Vergangenheit, aktuell und absehbar bis zum Vertragsende keine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Planung, Konzeption und Umsetzung des mFUND erbracht haben, erbringen oder erbringen werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Aufgrund der Leistungspflichten kann der AN zudem keine laufenden Zuwendungen aus dem mFUND erhalten oder zur Antragstellung für eine Zuwendung im mFUND aufgefordert sein. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.03.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.05.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.03.2020

12:00

Berlin

Bieter oder Ihre Vertreter dürfen an der Öffnung der Angebote nicht teilnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;

2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;

3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 11.03.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;

4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.

5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;

6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen;

7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.

Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:

a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen;

b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;

c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.02.2020

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