4718E0320 - Beteiligungskonzepte zu den VO zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen has been closed on 04 Feb 2019. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
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Legal
Closed
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04 Feb 2019
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=243693Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
4718E0320 - Beteiligungskonzepte zu den VO zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen
Z 6 - BfE62214/4718E03290
Gutachterische Tätigkeit (71319000)
Dienstleistungen
Neue Beteiligungskonzepte zu den nach § 26 und § 27 StandAG zu erlassenden Verordnungen bezüglich der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und der Anforderungen zur Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Berlin - DE300
Nach dem Standortauswahlgesetz sind zwei Verordnungen vom BMU zu erlassen, zum einen die Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und zum anderen die Anforderungen an die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die wesentliche Grundlagen für die Auswahl eines Endlagerstandortes sowie für die Genehmigung der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle darstellen. Beide Verordnungen sind bis zur ersten Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln. Diese Untersuchungen werden nach aktuellen Angaben der BGE nicht vor dem Jahr 2020 beginnen.
Ziel des Vorhabens ist es ein Konzept zu entwickeln, um zeitgleich die Öffentlichkeit sowie die notwendigen Verbände bei der Erarbeitung dieser Verordnungen zu beteiligen. Die Beteiligung soll auf Grund des engen inhaltlichen Zusammenhangs zeitgleich für beide Verordnungen jeweils auf Basis eines unter enger Einbeziehung des BfE und der Länder erarbeiteten Entwurfes erfolgen und ein breites Teilnehmerspektrum ansprechen. In dem Vorhaben sollen Methoden entwickelt und implementiert werden, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, zusammen mit Stakeholdern (Expertinnen und Experten aus Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Wirtschaft, etc.) die Entwürfe zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Bei der Umsetzung dieser Methoden sind die Forschungsergebnisse vorangegangener REFOPLAN-Vorhaben (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben) zu berücksichtigen.
Ziel ist es, ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entwickeln und durchzuführen, das den klassischen Personen- und Teilnehmerkreis einer Verbändebeteiligung so erweitert, dass verstärkt interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Der öffentlichkeitswirksame Teil des Vorhabens wird voraussichtlich im Zeitraum Juni bis August 2019 liegen. Anschließend an die Veranstaltung soll eine Evaluierung und Auswertung dieser neuen parallelen Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden stattfinden.
Laufzeit in Monaten:6
nein
nein
Erfahrung: Nachweis über die Durchführung von mindesten zwei vergleichbaren Veranstaltungen wie in AP 3 der Leistungsbeschreibung beschrieben
Notwendiges naturwissenschaftliches Hintergrundwissen: Mindesten zwei Beteiligte mit Master-Abschluss in Geologie, Physik, Chemie, oder vergleichbar.
Am Projekt Beteiligte sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen zu benennen.
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Offenes Verfahren
nein
02.04.2019
15:00
17.05.2019
03.04.2019
10:00
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
01.03.2019
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