4719F10402 - AREHS has been closed on 23 Oct 2019. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Legal
Closed
Not available
23 Oct 2019
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=281426Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
4719F10402 - AREHS
Z 6 - BfE62220/4719F10402
Gutachterische Tätigkeit (71319000)
Dienstleistungen
Auswirkungen sich ändernder Randbedingungen auf die Entwicklung hydrogeologischer Systeme: Numerische Langzeitmodellierungen unter Berücksichtigung thermisch-hydraulisch-mechanisch(-chemisch) gekoppelter Effekte (AREHS)
Berlin (DE300)
Gemäß des “Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG)” soll ein Standort bestimmt werden, der die bestmögliche Sicherheit für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle für 1 Million Jahre bietet. Die Anwendung der Mindestanforderungen, Ausschlusskriterien und geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§§ 22 bis 24 StandAG) erfordert die Kenntnis zahlreicher (petro)physikalischer und hydrogeologischer Parameter, die die geologischen Einheiten charakterisieren. Während des Nachweiszeitraums von 1 Million Jahren werden jedoch externe Ereignisse wie künftige Kalt- und Warmzeiten und damit einhergehende Vereisungsereignisse die oben genannten (petro)physikalischen Eigenschaften sowie die natürlichen hydrogeologischen Eigenschaften des Gesamtsystems durch z. B. Reaktivierung von Störungen oder Wechsel der hydraulischen Gradienten und folglich Strömungsrichtungen verändern. Es ist daher zu erwarten, dass sich das zukünftige hydrogeologische Regime stark von dem derzeit beobachteten unterscheiden wird. Die Langzeitsicherheitsbetrachtung und damit Bewertung und Auswahl eines geeigneten Standorts erfordert daher nicht nur ein gründliches Verständnis des geologischen Ausgangszustands des potentiellen Endlagerstandortes, sondern auch die Identifizierung und Bewertung solcher zukünftigen externen Ereignisse und Prozesse, die sich auf dessen Entwicklung auswirken können.
Als Regulierungsbehörde muss das BfE nicht nur die naturwissenschaftlich-technischen Ergebnisse der BGE mbH in Bezug auf die im StandAG genannten Kriterien und Anforderungen sowie Sicherheitsuntersuchungen bewerten sondern auch die gewählten methodischen Ansätze sowie deren möglichen Auswirkungen auf die erzielten Ergebnisse beurteilen können.
Das ausgeschriebene Forschungsvorhaben verfolgt deshalb zwei Ziele: Zum einen sollen die Auswirkungen sich ändernder äußerer Randbedingungen auf die hydrogeologisch relevanten Parameter (z. B. hydraulische Permeabilität, Porosität, Migrationswege, Fluid Verfügbarkeit, hydraulische Gradienten) eines potenziellen geologischen Endlagers in Deutschland (Tongestein, Steinsalz, Kristallingestein) und seiner umgebenden Gesteinseinheiten mit Hilfe gekoppelter THM-(C) Ansätze modelliert werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der zyklischen mechanischen Be- und Entlastung aufgrund von Vereisungsereignissen und den hierdurch hervorgerufenen Spannungsänderungen (M) sowie induzierten Temperatureffekten (T) aufgrund von Permafrost und Warmzeiten. Zum anderen sollen die Ergebnisse zeigen, welche Prozesse mit den vorhandenen THM-(C) Modellierungsansätzen und –codes bereits gut erfasst werden, wo Entwicklungs- und Forschungsbedarf besteht und wie sich die Wahl spezifischer Modellierungsansätze und –codes auf die Ergebnisse der Modellierungen auswirken.
Laufzeit in Monaten:33
nein
nein
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Es sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Forschungsvorhaben einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Forschungsvorhaben, wenn darin gekoppelte THM-(C) Modellierungen in geowissenschaftlichen Fragestellungen angewandt wurden.
Als Nachweis dient eine Beschreibung des Vorhabens, die mindestens folgende Informationen umfassen muss:
• Projektname/-bezeichnung und Standort
• Bearbeitungszeitraum
• Funktion (z. B. Konsortialführer/in, Unterauftragnehmer/in)
• Anzahl der eingesetzten Personen
• Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte
• Ggf. Auftraggeber/in
• Ggf. Auftragsvolumen
2. Personelle Leistungsfähigkeit
Der Einsatz von Stammpersonal wie auch studentischen Hilfskräften oder Doktoranden ist erlaubt und gewünscht. Die am Vorhaben Beteiligten sind mit Kurz-Lebenslauf und wissenschaftlichen Referenzen zu benennen. Der/die Bieter/in kann für die Projektleitung und die Bearbeiter/innen folgende Mindestqualifikationen nachweisen:
1) Folgende Mindestqualifikation ist für die Projektleitung nachzuweisen:
a. Hochschulabschluss und Promotion in einer geowissenschaftlichen Disziplin
b. Erfahrungen mit der Konzeptionierung und Umsetzung von vergleichbaren THM-(C) Forschungsvorhaben, nachzuweisen anhand des Lebenslaufs
c. Veröffentlichungen (Erstautorenschaft oder Ko-Autorenschaft) auf dem Gebiet der THM-(C) Modellierungen innerhalb der vergangenen fünf Jahre
2) Folgende Mindestqualifikation ist für die Bearbeiter/innen nachzuweisen (gilt nicht für möglicherweise einzusetzende studentische Hilfskräfte):
a. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer geowissenschaftlichen Disziplin
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Offenes Verfahren
nein
23.10.2019
12:00
31.12.2019
24.10.2019
10:00
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
11.09.2019
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