Akten- und Datenträgervernichtung für den Zollfahndungsdienst (341-2019-0322) has been closed on 14 Jan 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Location: Germany
Not available
Business Services
Pharmaceutical & Medical
Closed
Not available
14 Jan 2020
Not available
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Akten- und Datenträgervernichtung für den Zollfahndungsdienst
341-2019-0322
Unternehmensorganisation (79996000)
Dienstleistungen
Mobile Akten- und Datenträgervernichtung für das ZKA und den Zollfahndungsdienst
Ja
alle Lose
Papierakten
Unternehmensorganisation (79996000)
Archivzerstörung (92512100)
Altpapiersammlung (90511400)
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
DEUTSCHLAND (DE)
DEUTSCHLAND (DE)
mobile Vor-Ort-Vernichtung von jährlich ca. 100 to Papierakten gem. Sicherheitsstufe P-6 nach DIN 66399 für Behörden der Bundesfinanzverwaltung
Preis
Laufzeit in Monaten:24
2 x 12 Monate
nein
nein
Digitalte Datenträger
Unternehmensorganisation (79996000)
Archivzerstörung (92512100)
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
Köln (DEA2)
mobile Vor-Ort-Vernichtung von digitalen Datenträgern gem. Sicherheitsstufen H-5, O-5 und T-5 nach DIN 66399 für Behörden der Bundesfinanzverwaltung
Preis
Laufzeit in Monaten:24
2 x 12 Monate
nein
nein
Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Unternehmensdarstellung unter Angabe der Jahresumsätze und der Zahl der Beschäftigten, Betriebshaftpflichtversicherung
Zertifzierung des Qualitätsmanagements nach DIN ISO 9001 ff., Referenzen, Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen für die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, Bereitschaft des Personals zur datenschutzrechtlichen Belehrung durch die Bedarfsträger, Bereitschaft des Personals zur Sicherheitsüberprüfung SÜ-1 durch die Bedarfsträger
Unterzeichnung der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, datenschutzrechtlichen Belehrung des Personals durch die Bedarfsträger, Sicherheitsüberprüfung SÜ-1 des Personals durch die Bedarfsträger
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
14.01.2020
11:00
31.03.2020
14.01.2020
11:00
entfällt
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de. Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
02.12.2019
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