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Betreuung Wanderausstellungen zum Standortauswahlverfahren mit Transport, Auf- und Abbau, technischer Support, Durchführung und Aufbewahrung Machinery & Equipment , Tourism, Consumer Goods & Services Betreuung Wanderausstellungen zum Standortauswahlverfahren mit Transport, Auf- und Abbau, technischer Support, Durchführung und Aufbewahrung
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Betreuung Wanderausstellungen zum Standortauswahlverfahren mit Transport, Auf- und Abbau, technischer Support, Durchführung und Aufbewahrung

Betreuung Wanderausstellungen zum Standortauswahlverfahren mit Transport, Auf- und Abbau, technischer Support, Durchführung und Aufbewahrung has been closed on 16 Dec 2019. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the

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Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Machinery & Equipment

Tourism

Consumer Goods & Services

Status:

Closed

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

16 Dec 2019

Value:

Not available

Contacts

Description

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl: 38226
Ort: Salzgitter
NUTS: Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Z6 Vergabe
Hauptadresse: http://www.bfe.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Betreuung Wanderausstellungen zum Standortauswahlverfahren mit Transport, Auf- und Abbau, technischer Support, Durchführung und Aufbewahrung

0396/19

II.1.2)
CPV-Code

Organisation von Messen und Ausstellungen (79956000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BfE für den Transport, den Auf- und Abbau, die Wartung sowie Unterbringung der neu konzipierten Wanderausstellungen mit jährlich ca. 20 Orten in Deutschland deutschlandweit gedeckt werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Technische Unterstützung (71356300)

Messestände (39154100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE30)

Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Vergabe ist die Betreuung von Wanderausstellungen zum Standortauswahlverfahren mit Transport, Auf- und Abbau, technischer Support, Durchführung und Aufbewahrung. Dem BfE stehen derzeit zwei gestalterisch unterschiedliche Wanderausstellungen zur Verfügung. Die Ausstellungen bestehen aus verschiedenen Exponaten in Form von Stelen, Schauwänden oder Schaukästen und einer Medienstation. Sie nimmt eine Fläche von ca. 8 x 8 m ein und ist als Informationsangebot in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Landtagen, Bibliotheken oder anderen öffentlichen Einrichtungen geplant. Die Ausstellungen bieten ein ergänzendes Informationsangebot, das ohne zusätzliches Personal auskommt. Bei einer durchschnittlichen Ausstellungszeit von 4 Wochen sind im Jahr Ausstellungen in etwa 20 unterschiedlichen Städten und Kommunen realisierbar. Der Dienstleister soll zwischen den Ausstellungsorten auch für die Unterbringung / Aufbewahrung der Exponate sorgen.

Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Der AG ist bis zum Ablauf der genannten Vertragsdauer berechtigt, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt eine gesonderte schriftliche Beauftragung.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Rahmenvertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind (Mindestanforderung).

Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen (Mindestanforderung).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Erklärung über den jährlichen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (Formblatt „Erklärung zur Eignung“);

Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der letzten drei Geschäftsjahre (Formblatt „Erklärung zur Eignung“); Es wird der Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden hilfsweise die Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung verlangt (Mindestanforderung).

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Qualifikation der Projektleitung (Mindestanforderung)

Der Bieter muss eine in Bezug auf mobile Ausstellungen bzw. Roadshows qualifizierte Projektleitung benennen. Die Projektleitung besteht aus dem/der Projektleiter/in und dem/der stellvertretenden Projektleiter/in. Die Mitglieder der Projektleitung müssen zum Nachweis ihrer Qualifikation für den Auftrag nachweisen, dass sie Fähigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen Messebau/Tischlerei oder vergleichbar, Gestaltungskompetenz, Veranstaltungsorganisation/Logistikkompetenz und Elektroinstallation bzw. IT-Technik haben. Der Nachweis der Qualifikation der Projektleitung erfolgt durch einen tabellarischen Lebenslauf sowie einer Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten. Hieraus muss hervorgehen, dass die einzelnen Mitglieder der Projektleitung über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung verfügen. Alternativ ist eine Berufserfahrung von fünf Jahren im Bereich der hier auszuführenden Leistungen ausreichend, sofern die fragliche Person der Projektleitung über eine Ausbildung verfügt, die den hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand zum überwiegenden Teil zum Gegenstand hat.

b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)

Der Bieter muss zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit drei (3) Referenzprojekte über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren nachweisen. Der Bietende muss hierbei Auftraggeber (inkl. Ansprechpartnern und Kontaktdaten), Auftragsgegenstand, Produkt, Produktbeschreibung, finanzielles Auftragsvolumen und Bearbeitungszeit angeben. Im Rahmen der Produktbeschreibung hat der Bietende Fotografien und Zeichnungen (Grundriss und Seitenansicht) im Rahmen der Referenz mit seinem Angebot mit einzureichen. Hierfür kann der Bietende der Referenz Anlagen beifügen, die im Dateinamen und im Dokument eine klare Zuweisung zu der jeweiligen Referenz enthalten müssen. Eine Referenz ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn der Auftragsgegenstand Leistungen über Ladenbauten bzw. Messestände bei Wanderausstellungen, Aufbewahrung/ Unterbringung von Exponaten zwischen den Ausstellungszeiten, Transport, Auf- und Abbau, Wartung im laufenden Betrieb oder Gestaltung, Messe-/ und Ladenbau und Technik von Exponaten umfasste.

Weitere Einzelheiten zur Eignungsprüfung und der Wertung der Referenzen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

16.12.2019

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

16.02.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.12.2019

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:

㤠160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.11.2019

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