BUGA 2021 - Nördliche Geraaue BW 168 und BW 169 - Neubau von zwei Brückenstegen has been closed on 17 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Construction & Engineering
Closed
Not available
17 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=311252Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
BUGA 2021 - Nördliche Geraaue BW 168 und BW 169 - Neubau von zwei Brückenstegen
OVB 180/20-67
Bau von Fußgängerbrücken (45221113)
Bauauftrag
BUGA 2021 - Nördliche Geraaue BW 168 und BW 169 - Neubau von zwei Brückenstegen
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Erfurt
2 Stk vorgespannte Segmentbrücken aus Granit (Stützweite 12,50 m bzw. 10,50 m), konventionell gelagertes 1-Feld-Bauwerk
- Beweissicherung
- Baustelleneinrichtung
- Vermessung und Absteckung, Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Erstellen der Werkstattzeichnungen
- Abschnittsweiser Rückbau der vorhandenen Sohlbefestigung und Zwischenlagerung
- ca. 900 m² Vegetationsfläche abschieben
- ca. 160 m³ Oberboden lösen, lagern und einbauen
- ca. 1000 t Entsorgung Boden Z0
- ca. 1100 t Entsorgung Boden Z1
- ca. 60 t Entsorgung bitumenhaltige Deck- und Tragschichten
- ca. 20 t Entsorgung Holzabfälle
- ca. 50 t Entsorgung sonstige Abfälle Z2
- Wasserhaltungsarbeiten
- ca. 1130 m³ Baugruben ausheben
- ca. 50 m³Herstellung der Ortbetonfundamente und aufgehenden Bauteile in Stahlbeton
- ca. 535 m³ Bauwerkshinterfüllung
- Montage des Überbaus einschl. Geländer
- Wegeanschlüsse, Anschluss der Brücken an die vorhandenen Wege und Grünflächen.
- ca. 200 m² wassergebundene Wege und Pflasterflächen
- ca. 800 m² Rasenflächen
- 5 St. Umpflanzen von Jungbäumen einschl. Fertigstellungspflege
Preis
25.05.2020
30.10.2020
nein
nein
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Offenes Verfahren
nein
17.03.2020
10:00
11.05.2020
17.03.2020
10:01
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der E-Vergabe sind zu beachten!
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zuwollen, vergangen sind.
14.02.2020
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