BUGA Nördliche Geraaue City WC-Anlagen 2 Standorte (Sportlerheim an der Rennbahn Riethstraße, Nordbad) has been closed on 17 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Location: Germany
Not available
Beverages
Consumer Goods & Services
Construction & Engineering
Closed
Not available
17 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=311037Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
BUGA Nördliche Geraaue City WC-Anlagen 2 Standorte (Sportlerheim an der Rennbahn Riethstraße, Nordbad)
OVB 137/20-23
Öffentliche Toiletten (45215500)
Bauauftrag
Bau, Lieferung und Montage einer City-WC-Anlage
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
Baustelleneinrichtung (45113000)
Fundamentaushub (45112420)
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen (45231000)
Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen (45231300)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
1psch Baustelleneinrichtung
1psch Einmessen des Baufeldes
55m³ Erdaushub für Gebäude
2 Stck. Schotterpolster und Bodenplatte
1 Psch Hausanschlüsse Sportlerheim
1 Psch Hausanschlüsse Nordbad
2 Stck. Technische Leistungsbeschreibung City WC-Anlage
1 Stck. Sonderausstattung Bezahltechnik
Preis
29.04.2020
24.07.2020
nein
nein
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Offenes Verfahren
nein
17.03.2020
10:30
29.04.2020
17.03.2020
10:31
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
13.02.2020
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