Back to tenders & grants page
Entsorgungsleistungen für die Bundespolizeien in Neustrelitz und Frankfurt (Oder) in 7 Losen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock; VOEK 567-19
Receive Tenders like this by email

Entsorgungsleistungen für die Bundespolizeien in Neustrelitz und Frankfurt (Oder) in 7 Losen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock; VOEK 567-19

Entsorgungsleistungen für die Bundespolizeien in Neustrelitz und Frankfurt (Oder) in 7 Losen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock; VOEK 567-19 has been closed on 26 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the

Bellow, you can find more information about this project: 

Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Defence & Security

Energy & Utilities

Construction & Engineering

Status:

Closed

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

26 Mar 2020

Value:

Not available

Contacts

Description

Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer: Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ): 10623
Ort: Berlin
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 567-19
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
26.03.2020 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.06.2020
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310303
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
26.03.2020 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Los 1:
Bundespolizei Neustrelitz - Entsorgung von gefährlichen Abfällen in loser Schüttung (Absetz- und Abrollcontainer).
Los 2:
Bundespolizei Neustrelitz - Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in loser Schüttung (Absetz- und Abrollcontainer).
Los 3:
Bundespolizei Neustrelitz Abfuhr und Verwertung von Fettabscheiderinhalten mittels Saugwagen.
Los 4:
Bundespolizei Neustrelitz Verwertung von Speiseresten und Küchenabfällen sowie Speiseölen und Frittierfetten in zugelassenen Wechselbehältnissen.
Los 5:
Bundespolizei Frankfurt (Oder) - Entsorgung von Brems- und Kühlflüssigkeit mittels LKW mit Fasspumpe.
Los 6:
Bundespolizei Frankfurt (Oder) - Entsorgung von „Sonderabfällen“ in IBC, Gitterboxen und LSR-Boxen als Stückguttransport.
Los 7:
Bundespolizei Frankfurt (Oder) - Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten mittels Saugwagen mit Hochdruckpumpe.
b)
CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000-2)


Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000-6)


Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden (90523000-9)


Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen (90513500-1)


Schlammbeseitigung (90513600-2)


Abholung von Siedlungsabfällen (90511000-2)


Beseitigung von Waffen und Munition (90523100-0)


Beseitigung von biologischen Abfällen (90524300-9)

c)
Ort der Leistungserbringung
Neustrelitz und Frankfurt (Oder)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt. Art und Umfang des jeweiligen Loses ergeben sich aus dem Vertrag (Anlagen C 01), der Leistungsbeschreibung (Anlagen C 02), den Preiblättern mit entsprechenden Mengengerüsten (Anlagen B 02) und den Anlagen.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Lose 1 - 7
Beginn der Leistungsfrist: 01.07.2020
Ende der Leistungsfrist: 31.12.2021
Der Vertrag beinhaltet die Option auf eine zweimalige Verlängerung um einmal 12 und einmal 6 Mo-nate. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2023.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1./2. Angaben zum Unternehmen
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und
§ 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufs-genossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unter-nehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfah-ren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnah-men nach § 125 Abs. 2 GWB
(im Vordruck Anlage B 03 enthalten)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Scha-densfall aufzuweisen: Personenschäden 10 Mio. €, Sachschäden 10 Mio. €, Vermögens-schäden 100.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungs-summen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abge-schlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungs-summen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B 03 enthal-ten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre
(im Vordruck Anlage B 03 enthalten)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend quali-fiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unter-nehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck An-lage B 03 enthalten).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungs-art
(im Vordruck Anlage B 03 enthalten):
8. Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen in der Leistungsart Entsorgung aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Mülls (Stückgut im Ab-setzkipper, flüssig in Fässern ….), Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährli-cher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B 03 enthalten).
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bie-tergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu be-nennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich be-nannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamt-schuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bieterge-meinschaftserklärung (Vordruck Anlage B 05) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bieter-gemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B 03) mit Ei-generklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Be-triebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leis-tungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vor-zulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B 03) zu erteilen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B 03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungs-erklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlage B 04). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabe-verfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschluss-gründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anlage B 03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Un-ternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B 04). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis:
Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der kalkulatorischen Nettogesamtkosten über die maximale Laufzeit von 36 Monaten laut Preisblatt gewertet.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes Mitglieds
14.
Sonstige Angaben
4. Losspezifische Eigenerklärungen (Anlage C 04):
Vom Bieter sind zusätzlich zu den allgemeinen in Anlage B 03 enthaltenen Eigenerklärungen losspezifische Eigenerklärungen (Anlage C 04) abzugeben, die sich auf rechtliche Anforderungen im Auftragsgegenstands des jeweiligen Loses beziehen. Durch entsprechende Eigenerklärungen hat der Bieter folgendes zu bestätigen:
Lose 1-7
1) Der Bieter verfügt über ein gültiges Efb-Zertifikat
2) Der Bieter sichert zu, dass er den für die Branche geltenden Mindestlohn zahlt.
3) Der Bieter sichert mit Angebotsabgabe die notwendige Zuverlässigkeit nach § 3 AbfAEV i. V. m. § 8 EfbV zu. Diese Erklärung gilt auch für einen eingesetzten Unterauftragnehmer.
Der Bieter haftet nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 EfbV vollumfänglich für seinen Unterauftragnehmer.
Los 1
Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen*.
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen Eigenerklärung
6) Der Bieter verfügt über einen gültigen Sammelentsorgungsnachweis für die Entsorgung der Splitterschutzvorhänge bzw. beantragt diesen bei der zuständigen Stelle sofort nach Zuschlagserteilung.
7) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV Nummern sind zum Einsammeln und Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
8) Der Bieter versichert, dass er im Auftragsfall keine gespeicherten Tara-Gewichte zur Ge-wichtsermittlung verwendet und keine Handverwiegungen durchführt, die nicht begründet werden können.
Los 2
2a) Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG*
2b) ) *alternativ gültige Transportgenehmigung nach altem KrWG-/AbfG § 49 oder Beförde-rungserlaubnis nach neuem Recht § 54 KrWG
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVVNummern sind zum Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
7) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage verfügt (falls vorgeschrieben) über eine Genehmigung nach BImSchG (§ 35 KrWG).
8) Der Bieter sichert zu, dass er die Bestimmungen der neuen Gewerbeabfallverordnung vollumfänglich erfüllt. Die entsprechende Erklärung nach § 3 Abs. 3 Nr. 2
GewAbfV liefert er im Auftragsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin unverzüglich.
9) Der Bieter versichert, dass er im Auftragsfall keine gespeicherten Taragewichte zur Ge-wichtsermittlung verwendet und keine Handverwiegungen vornimmt.
Los 3
2a) Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG*
2b) *alternativ gültige Transportgenehmigung nach altem KrWG-/AbfG § 49 oder Beförde-rungserlaubnis nach neuem Recht § 54 KrWG
3) Anzeige des Beförderers nach § 7 TierNebV
4a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
4b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
5) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
7) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage verfügt (falls vorgeschrieben) über eine Ge-nehmigung nach BImSchG (§ 35 KrWG)
8) Der Bieter übergibt der Auftraggeberin im Auftragsfall einen Qualifizierungsnachweis des eingesetzten Personals für die Entleerung und Reinigung von Fettabscheidern
als Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde.
9) Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen (BioSt-NachV und Biokraft-NachV).
Los 4
2a) Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG*
2b) *alternativ gültige Transportgenehmigung nach altem KrWG-/AbfG § 49 oder Beförde-rungserlaubnis nach neuem Recht § 54 KrWG
3) Anzeige des Beförderers nach § 7 TierNebV
4a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
4b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
5) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
7) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage verfügt (falls vorgeschrieben) über eine Ge-nehmigung nach BImSchG (§ 35 KrWG)
8) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage ist (falls vorgeschrieben) nach VO (EG) 1069/2009 zugelassen
9) Der Bieter versichert, dass er die ausgeschriebenen Abfälle ausschließlich an eine zugelassene Verwertungsanlage liefert und die Abfälle dort analog den gesetzlichen Vorgaben verwertet werden.
10) Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen (BioSt-NachV und Biokraft-NachV)
Los 5
2a) Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährli-chen Abfällen*
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV-Nummern sind zum Einsammeln und Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
Los 6
2a) Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen*
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV_Nummern sind zum Einsammeln und Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
Los 7
2a) Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen*
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Der angebotene Entsorgungsfachbetrieb ist zusätzlich als Fachbetrieb nach § 19 WHG zugelassen.
7) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV-Nummern sind zum Einsammeln und Be-fördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
8) Der Bieter übergibt der Auftraggeberin im Auftragsfall auf Anforderung einen Qualifizierungsnachweis des eingesetzten Personals über die Entleerung und Reinigung von Öl- und Benzinabscheidern.
9) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
10) Frist zur Anforderung zusätzlicher Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben: 13.03.2020, 12.00 Uhr.
11) Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw. schriftlich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
12) Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen.
13) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [email protected]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Get free access to our Tenders & Grants Database

Our service is free of charge and will always be

Join Now

Donors

Find out more