4. Losspezifische Eigenerklärungen (Anlage C 04):
Vom Bieter sind zusätzlich zu den allgemeinen in Anlage B 03 enthaltenen Eigenerklärungen losspezifische Eigenerklärungen (Anlage C 04) abzugeben, die sich auf rechtliche Anforderungen im Auftragsgegenstands des jeweiligen Loses beziehen. Durch entsprechende Eigenerklärungen hat der Bieter folgendes zu bestätigen:
Lose 1-7
1) Der Bieter verfügt über ein gültiges Efb-Zertifikat
2) Der Bieter sichert zu, dass er den für die Branche geltenden Mindestlohn zahlt.
3) Der Bieter sichert mit Angebotsabgabe die notwendige Zuverlässigkeit nach § 3 AbfAEV i. V. m. § 8 EfbV zu. Diese Erklärung gilt auch für einen eingesetzten Unterauftragnehmer.
Der Bieter haftet nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 EfbV vollumfänglich für seinen Unterauftragnehmer.
Los 1
Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen*.
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen Eigenerklärung
6) Der Bieter verfügt über einen gültigen Sammelentsorgungsnachweis für die Entsorgung der Splitterschutzvorhänge bzw. beantragt diesen bei der zuständigen Stelle sofort nach Zuschlagserteilung.
7) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV Nummern sind zum Einsammeln und Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
8) Der Bieter versichert, dass er im Auftragsfall keine gespeicherten Tara-Gewichte zur Ge-wichtsermittlung verwendet und keine Handverwiegungen durchführt, die nicht begründet werden können.
Los 2
2a) Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG*
2b) ) *alternativ gültige Transportgenehmigung nach altem KrWG-/AbfG § 49 oder Beförde-rungserlaubnis nach neuem Recht § 54 KrWG
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVVNummern sind zum Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
7) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage verfügt (falls vorgeschrieben) über eine Genehmigung nach BImSchG (§ 35 KrWG).
8) Der Bieter sichert zu, dass er die Bestimmungen der neuen Gewerbeabfallverordnung vollumfänglich erfüllt. Die entsprechende Erklärung nach § 3 Abs. 3 Nr. 2
GewAbfV liefert er im Auftragsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin unverzüglich.
9) Der Bieter versichert, dass er im Auftragsfall keine gespeicherten Taragewichte zur Ge-wichtsermittlung verwendet und keine Handverwiegungen vornimmt.
Los 3
2a) Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG*
2b) *alternativ gültige Transportgenehmigung nach altem KrWG-/AbfG § 49 oder Beförde-rungserlaubnis nach neuem Recht § 54 KrWG
3) Anzeige des Beförderers nach § 7 TierNebV
4a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
4b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
5) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
7) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage verfügt (falls vorgeschrieben) über eine Ge-nehmigung nach BImSchG (§ 35 KrWG)
8) Der Bieter übergibt der Auftraggeberin im Auftragsfall einen Qualifizierungsnachweis des eingesetzten Personals für die Entleerung und Reinigung von Fettabscheidern
als Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde.
9) Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen (BioSt-NachV und Biokraft-NachV).
Los 4
2a) Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG*
2b) *alternativ gültige Transportgenehmigung nach altem KrWG-/AbfG § 49 oder Beförde-rungserlaubnis nach neuem Recht § 54 KrWG
3) Anzeige des Beförderers nach § 7 TierNebV
4a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
4b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
5) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
7) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage verfügt (falls vorgeschrieben) über eine Ge-nehmigung nach BImSchG (§ 35 KrWG)
8) Die für die Verwertung vorgesehene Anlage ist (falls vorgeschrieben) nach VO (EG) 1069/2009 zugelassen
9) Der Bieter versichert, dass er die ausgeschriebenen Abfälle ausschließlich an eine zugelassene Verwertungsanlage liefert und die Abfälle dort analog den gesetzlichen Vorgaben verwertet werden.
10) Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen (BioSt-NachV und Biokraft-NachV)
Los 5
2a) Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährli-chen Abfällen*
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV-Nummern sind zum Einsammeln und Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
Los 6
2a) Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen*
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV_Nummern sind zum Einsammeln und Befördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
Los 7
2a) Der Bieter verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen*
2b) *alternativ: der für die Beförderung eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt über eine gültige Beförderungserlaubnis
3a) Genehmigung des Beförderers nach GüKG*
3b) *alternativ § 1 (2) GüKG i.V. m. § 15a GüKG der Transport erfolgt im Werkverkehr
4) Der Bieter sichert im Auftragsfall der Auftraggeberin zu, auf Anfrage die nach § 7c GüKG notwendigen Auskünfte über den Beförderer zu erteilen
6) Der angebotene Entsorgungsfachbetrieb ist zusätzlich als Fachbetrieb nach § 19 WHG zugelassen.
7) Die vom Bieter im Preisblatt angegebenen AVV-Nummern sind zum Einsammeln und Be-fördern im gültigen Efb-Zertifikat des Beförderers enthalten.
8) Der Bieter übergibt der Auftraggeberin im Auftragsfall auf Anforderung einen Qualifizierungsnachweis des eingesetzten Personals über die Entleerung und Reinigung von Öl- und Benzinabscheidern.
9) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
10) Frist zur Anforderung zusätzlicher Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben: 13.03.2020, 12.00 Uhr.
11) Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw. schriftlich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!
12) Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen.
13) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
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