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Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für NRW (B 13.17 - 0643/19/VV : 1)
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Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für NRW (B 13.17 - 0643/19/VV : 1)

Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für NRW (B 13.17 - 0643/19/VV : 1) has been closed on 26 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the

Bellow, you can find more information about this project: 

Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Machinery & Equipment

Status:

Closed

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

26 Mar 2020

Value:

Not available

Contacts

Description

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: DEUTSCHLAND (DE)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1024
Fax: +49 2289910610-1024

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für NRW

B 13.17 - 0643/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Digitalisierte Kartenerstellung (71354100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt (Main) am Beispiel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage bereits vorliegender Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte Testgebiet NRW und für zwei Szenarien, Kategorisierung des Starkregens gemäß dem Konzept eines Starkregenindex und die Ergebnisaufbereitung.

Die vorliegenden Geodaten müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden. Dabei handelt es sich zum einen um Geodatensätze des BKG für das Untersuchungsbiet NRW. Zu nennen ist hier das digitale Landbedeckungsmodell, welches die Landbedeckung und Landnutzung Deutschlands in verschiedenen Detaillierungsgraden beschreibt. Zum anderen sollen das digitale Geländemodell NRWs in einer Gitterweite von 1m sowie digitale Hausumringe zum Einsatz kommen. Außerdem sind digitale Orthophotos und Informationen des ATIS Basis DLM zu verwenden. Als Niederschlagsinformationen sollen die KOSTRA-Daten des Deutschen Wetterdienst eingesetzt werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob

zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen

Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Weisen Sie für Ihr Unternehmen einschlägige Erfahrungen nach. Legen Sie hierzu bitte ein Liste von mindestens drei Kunden bei, für die Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt.

Als gleichwertig werden Referenzprojekte angesehen, die jeweils mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen:

• Beteiligung an Entwicklungs- und Forschungsprojekten zum Thema Starkregenvorsorge

• Erstellung von Gefahren- und Risikokarten zur Überflutungsvorsorge

Die benannten Referenzprojekte müssen in Summe beide Kriterien abdecken.

Angaben zum Projektpersonal

Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal:

Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.03.2020

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

25.05.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.03.2020

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Unternehmensdaten

Bitte tragen Sie in die Anlage "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19

Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.

Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.02.2020

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