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FE 04.0340/2021/AGB „Anpassung des CPX-Verfahrens zur Sicherstellung der Bestimmung von Korrekturwerten für Straßendeckschichttypen - Umstellung des Messreifens"
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FE 04.0340/2021/AGB „Anpassung des CPX-Verfahrens zur Sicherstellung der Bestimmung von Korrekturwerten für Straßendeckschichttypen - Umstellung des Messreifens"

FE 04.0340/2021/AGB „Anpassung des CPX-Verfahrens zur Sicherstellung der Bestimmung von Korrekturwerten für Straßendeckschichttypen - Umstellung des Messreifens" has been closed on 28 Sep 2021. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the

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Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Consulting

Status:

Closed

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

28 Sep 2021

Value:

Not available

Contacts

Description

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html;jsessionid=3F9058344A079AF5AE70366A2531AF1A.node621?id=405236

Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer: Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ): 51427
Ort: Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2r FE 04.340/2021/AGB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.09.2021 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2021
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=405236
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.09.2021 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Reduzierung des Straßenverkehrslärms ist ein zentrales Thema auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Gemäß BImSchG besteht beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz, bei dem die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht überschritten werden dürfen. Die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS). Die hier angesetzten Korrekturwerte für Straßendeckschichttypen werden nach den TP KoSD-19 bestimmt, in der die zwei Messverfahren Statistical Pass-By Method (SPB) und Close Proximity Method (CPX) eingesetzt werden.
Der beim CPX-Messverfahren vorgeschriebene Messreifen H1 (DIN ISO/TS 11819-3) ist nicht mehr auf dem Markt erhältlich.
Ziel und Nutzen des Projektes:
Ziel des Forschungsvorhabens soll die Entwicklung einer Methodik sein, damit das Messverfahren (CPX) bei der Umstellung auf neue Messreifen auch in Zukunft zielsicher angewendet werden kann. Nach erfolgreicher Entwicklung einer Methodik zur Findung neuer Messreifen soll der Schlussbericht (das entwickelte Verfahren) der zuständigen ISO Working-Group zur Verfügung gestellt werden um die Ergebnisse nach Möglichkeit in die Überarbeitung der ISO/TS 11819-3 einfließen zu lassen. Zudem soll dieses Forschungsprojekt einen Reifen benennen der als Ersatz für den H1 Reifen hinsichtlich des spektralen Verhaltens geeignet ist und nach Möglichkeit langfristig am Markt zur Verfügung steht.
b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung
Bergisch Gladbach
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Fachkunde und Erfahrung in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer Messdaten. Nachzuweisen durch: mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projekttitel, Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
(siehe Formblatt Referenzliste 1 - Nr. 4a der Liste der Vergabe und Vertragsunterlagen)
Fachkunde und Erfahrung in der Messung und Berechnung von Schalldruckpegel gemessen mit dem Nahfeldmessverfahren
gemäß DIN EN ISO 11819-2. Nachzuweisen durch: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projekttitel, Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
(siehe Formblatt Referenzliste 2 - Nr. 4a der Liste der Vergabe und Vertragsunterlagen)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.

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