Gebäudereinigung Bestandsbauten (ZT6-1133-2020-035-16-BL5) has been closed on 18 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Location: Germany
Not available
Consumer Goods & Services
Construction & Engineering
Closed
Not available
18 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Gebäudereinigung Bestandsbauten
ZT6-1133-2020-035-16-BL5
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Gegenstand der Leistung sind umweltfreundliche Gebäudereinigungsdienstleistungen (Glas- und Unterhaltsreinigung) in den Bestandsbauten des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den
von der Auftraggeberin angegebenen Turnussen und Verfahren.
Näheres ist der jeweiligen Leistungsbschreibung zu entnehmen.
Ja
alle Lose
Umweltfreundliche Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung
Fensterreinigung (90911300)
Berlin (DE300)
Gegenstand der Leistung sind die Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung, die Reinigung der Fenstergitter, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen in den Bestandsbauten des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin angegebenen Turnussen und Verfahren.
Folgende Liegenschaften sind zu reinigen:
• Bunsenstraße 2 in 10117 Berlin
• Dorotheenstraße 93 in 10117 Berlin
• Luisenstraße 32-34 in 10117 Berlin
• Luisenstraße 35 in 10117 Berlin
• (Betriebskindertagesstätte) Otto von Bismarck Allee 2 in 10557 Berlin
• (Materiallager) Genthiner Straße 38 in 10785 Berlin
• Luisenstraße 17 in 10117 Berlin
Es ist eine Gesamtfläche von 10.415,61 m² (jährlich 52.806,30 m²) zu reinigen.
Die Unterteilung der Reinigungsflächen entnehmen Sie bitte dem Punkt 6 der Leistungsbeschreibung. Davon sind 793,00 m² mit Fördertechnik zu reinigen. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte dem Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibung.
Preis
01.08.2020
31.07.2022
Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf
schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird.Der Auftragnehmer hat
keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet
spätestens am 31. Juli 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung
Gebäudereinigung (90911200)
Berlin (DE300)
Gegenstand des Vertrages sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an den Bestandsbauten des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil.
Folgende Liegenschaften sind zu reinigen:
• Bunsenstraße 2 in 10117 Berlin
• Dorotheenstraße 93 in 10117 Berlin
• Luisenstraße 32-34 in 10117 Berlin
• Luisenstraße 35 in 10117 Berlin
• (Betriebskindertagesstätte) Otto von Bismarck Allee 2 in 10557 Berlin
• (Materiallager) Genthiner Straße 38 in 10785 Berlin
• Luisenstraße 17 in 10117 Berlin
Es ist eine Gesamtfläche von 38.881,03 m² (jährlich 5.597.042,43 m²) zu reinigen. Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen:
• 69,48 % Hauptnutzfläche,
• 6,37 % Nebennutzfläche und
• 24,15 % Verkehrsfläche.
Die detaillierte Aufstellung der Raumarten entnehmen Sie bitte Punkt 6.1.1 der Leistungsbeschreibung.
Preis
01.08.2020
31.07.2022
Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf
schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird.Der Auftragnehmer hat
keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet
spätestens am 31. Juli 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim
Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes
Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.03.2020
12:00
29.05.2020
18.03.2020
13:30
entfällt
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne
Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sinddie Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der
Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten,
werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und
müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst
Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des
Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen
werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der
Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-
Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post
oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor
Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender
Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot
nicht beigefügt werden.
- Kalkulation über die Stundenverrechnungssätze nach der Leistungsbeschreibung
für Los 1 und/oder Los 2. Die Kalkulation dient als Grundlage für etwaige
Entgeltanpassungen nach Ziffer 8.3 der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der
Überprüfung der Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Aus ihr
muss sich in relativen wie absoluten Zahlen ergeben, wie sich die jeweiligen
Stundenverrechnungssätze im Einzelnen aus Grundlohn, Lohnzusatzkosten
(Lohnnebenkosten und lohngebundene Kosten) und auftragsbezogenen Kosten
zusammensetzen.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe für Los 1 ist zwingend erforderlich und
Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Die durch die Auftraggeberin ausgestellte
Teilnahmebestätigung ist dem Angebot beizufügen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto
berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
14.02.2020
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