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Geotechnische Begleitung der Geotechnischen Erkundung einschließlich Laboruntersuchungen in der deutschen AWZ der Nordsee für das Jahr 2020, ggf. 2021, 2022, 2023 (GB2020)
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Geotechnische Begleitung der Geotechnischen Erkundung einschließlich Laboruntersuchungen in der deutschen AWZ der Nordsee für das Jahr 2020, ggf. 2021, 2022, 2023 (GB2020)

Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Energy & Utilities

Construction & Engineering

Pharmaceutical & Medical

Consulting

Consumer Goods & Services

Legal

Status:

Not specified

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

Not available

Value:

Not available

Contacts

Description

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote. | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ort: Hamburg
NUTS: Hamburg (DE600)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bsh.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Geotechnische Begleitung der Geotechnischen Erkundung einschließlich Laboruntersuchungen in der deutschen AWZ der Nordsee für das Jahr 2020, ggf. 2021, 2022, 2023 (GB2020)

0800Z12-1114/002/797

II.1.2)
CPV-Code

Bauaufsicht (71520000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Geotechnische Begleitung & Überwachung inkl. Abnahmeempfehlung der geotechnischen Erkundung in der dt. AWZ der Nordsee inkl. Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 I Nr. 2 WindSeeG.

Die zu überwachende Leistung (geotechnische Erkundung) umfasst Bohrungen inkl. Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen, Bohrlochgeophysik, Laboruntersuchungen sowie Berichterstattung. Die Bohrungen/Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter der Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches Klassifikations-/Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1/DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund).

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Geologische und geophysikalische Beratung (71351200)

Geophysikalische Beratung (71351210)

Geologische Beratung (71351220)

Geologische Exploration (71351913)

Bodenuntersuchungen (71351500)

Geophysikalische Untersuchungen (71351710)

Dienstleistungen im Bereich Geotechnik (71332000)

Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)

Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen (71350000)

Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten (71351000)

Gutachterische Tätigkeit (71319000)

Hydrografische Untersuchungen (71353100)

Technische Tests, Analysen und Beratung (71600000)

Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen (71351100)

Offshore-Bohrungen (76320000)

Labordienste (71900000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Hamburg (DE600)

Nordsee (Offshore) und Labor des ausführenden Auftragnehmers der Erkundungen

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

GEOTECHNISCHE BEGLEITUNG UND ÜBERWACHUNG:

Gegenstände der Vertragsleistungen sind die ingenieurtechnische Überwachung von Ausführungsleistungen einschließlich Abnahmeempfehlung.

- Permanente Anwesenheit auf dem Erkundungsschiff zur ingenieurtechnischen Begleitung der geotechnischen Erkundung, der Bohrkernentnahme, der Abstimmungen und Beratungen im Zusammenhang mit der geotechnischen Erkundung,

- stichprobenartige Überwachung der Bohrkernansprache und Laboruntersuchungen

- Abnahmeemfehlung zur Leistung der ausführenden Firma der geotechnischen Erkundung

- Auswertung der Laboranalyse und Dokumentation

- Erstellung des geotechnischen Datenberichtes (gDF)

LEISTUNGEN GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG:

a. Felduntersuchungen zur Vorerkundung auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insb. Bohrungen inkl. Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache/ Drucksondierungen, Bohrlochgeophysik und Labor.

- UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen

- Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben

- Scannen/bildhafte Darstellung der Bohrkerne

- Laboruntersuchungen (Klassifikations-/Boden- und felsmechanische Versuche)

b. Aufschlussverfahren

- Direkte Aufschlüsse (Bohrungen)

- Drucksondierungen (CPT, CPTu)

o kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässerboden (Seabed CPT)

o diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Downhole CPT)

- Bohrlochgeophysik

c. Probenentnahme (Locker- und Festgestein)

- Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 Bodenproben der erforderlichen Güteklasse

o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2

o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben.

o Die Bohrverfahren für Festgestein (Fels und verfestigte Lockergesteine) sind so auszuwählen, dass Bohrkerne mindestens der Güteklasse 2 gewonnen werden können.

- Entsorgung des restlichen Bohrgutes

d. Laboruntersuchungen

- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, durch den Auftragnehmer (GB2020) zu konkretisieren.

- Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche

- Durchführung der Laboruntersuchungen

e. Flächen, Anzahl der Lokationen

Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Geltungsbereich des Flächenentwicklungsplans (FEP).

Die Lage und Anzahl der jeweils in einem Jahr zu erkundenden Lokationen (beinhaltet Bohrung, Drucksondierung, Bohrlochgeophysik) erfolgt nach Wahl des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird die zu erkundenden Lokationen des jeweiligen Jahres, dem Auftragnehmer voraussichtlich innerhalb des ersten Quartals bekannt geben. Die Anzahl der jährlich zu erkundenden Lokationen wird aller Voraussicht nach mit der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht. Auf Basis aktueller Kenntnisse werden für das Jahr 2020 vermutlich mindestens 10 Lokationen, und in den Jahren 2021 bis 2023 je mindestens 10 bis zu 45 Lokationen zu untersuchen sein.

Die genaue Anzahl der Lokationen je Jahr hängt von der konkreten Weiterentwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung des Flächenentwicklungsplans ab. Der Auftraggeber behält sich vor, die Erkundungspakete in Raum- und Zeitlosen sowie ggf. gesondert nach Jahren zu vergeben.

GEOTECHNISCHER DATENBERICHT (gDF):

Erstellung eines geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF) der Untersuchungsflächen. Vergleiche zu Detailanforderungen an den Bericht Vorinformation zu "Geotechnischer Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) gemäß § 10 WindSeeG für die Untersuchungsfläche N-3W". (Aktenzeichen: 0800Z12-1114/002/796)

FERTIGSTELLUNG

Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres fertiggestellt und abgerechnet werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 15-25

Qualitätskriterium Name: Überwachungskonzept / Gewichtung: 15-25

Preis Gewichtung: 50-70

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2020

Eine Verlängerung des jeweiligen Auftrages (LOS) kann sich aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführungsleistung des Auftragnehmers der Erkundung ergeben.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


II.3)
Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
09.01.2020

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).

Eintragung in einem Handelsregister

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).

Bestimmte Berechtigung erforderlich

Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).

Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 150.000 Euro

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):

Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung

Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:

für Personenschäden 10.000.000,00 EUR

für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.

Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a. In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 2 Referenzen zu benennen. (Ausschlusskriterium):

- Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im Offshore-Bereich in den in der deutschen AWZ der Nordsee verbreiteten oder vergleichbaren Böden

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben

b. In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 3 Referenzen zu benennen. (Ausschlusskriterium):

- Erfahrungen bei Durchführung von Probenansprachen, Entnahme von

repräsentativen Proben sowie Konkretisierung von Laboruntersuchungen und Durchführung von Laboruntersuchungen für Baugrunderkundungen für Bauwerke der geotechnischen Kategorie 2 oder 3 des Euro Code7.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben

c. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte oder technische Stellen mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Erfahrungskriterium sind mindesten 3 Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen zu benennen. (Ausschlusskriterium):

- BEGLEITUNG UND ÜBERWACHUNG DER GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG

o Das projektleitende, sowie das verantwortliche Fachpersonal muss verfügen über

- mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen im Erkundungsgebiet oder einem geologisch vergleichbaren Gebiet

- praktische Erfahrungen bei der vorläufigen Benennung und Beschreibung von Boden und Fels in jeder Probe während der Probengewinnung sowie der Sondierungen

- praktische Erfahrungen bei Probenentnahme, Behandlung, Transport und Lagerung von Proben

- Deutsch- und Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2

- Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische Probenentnahmen ausführt

o Projektleiter (Benennung von mindestens 1 Person je Los)

- Abgeschlossenes Fachstudium

o Verantwortlicher Erkundungsüberwacher (Benennung von mindestens 2 Personen je Los)

- Abgeschlossenes Fachstudium

oder

- Abgeschlossene Ausbildung zum/r Bohrtechniker/in oder -meister/in oder gleichwertig mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in einem Unternehmen, das Probenentnahme und Sondierungen ausführt

- BEGLEITUNG UND ÜBERWACHUNG DER LABORUNTERSUCHUNGEN

o Verantwortlicher Fachmann (Benennung von mindestens 1 Person je Los)

- Abgeschlossenes Fachstudium

- mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in einem Labor, das Untersuchungen nach DIN EN DIN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1 ausführt

sowie über mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen in

- Geologischer und geotechnischer Ansprache der Boden- und Felsproben,

- Festlegung und Entnahme von Proben für anschließend durchzuführende Klassifizierungs- und boden- und felsmechanische Versuche

- Deutsch- und Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe

d. Der Wirtschaftsteilnehmer muss ein Überwachungskonzept mit folgenden Inhalten vorlegen (Ausschlusskriterium):

ÜBERWACHUNG DER- GEOTECHNISCHEN ERKUNDUNG

o Ablauf und Beschreibung

o Personaleinsatzkonzept

- LABORUNTERSUCHUNGEN

o Ablauf und Beschreibung

o Personaleinsatzkonzept


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Bieter sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als Erkunder in demselben oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.

- Deutsches Recht (insbesondere: §§631ff. BGB, Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de

- weitere Grundlagen u.A.:

- DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften

- „Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 05.02.2014, zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html

- Unterbringung der geotechnischen Überwachung an Bord während der Erkundung offshore

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- C.1_Eigenerklärung_Eignung

- C.4_Personaleinsatz- und Überwachungskonzept

AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe

- Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation

- Lebensläufe

- Deckungsnachweis der Versicherung

- Referenzschreiben des Referenzgebers

REFERENZEN:

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogene Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

- Bezeichnung des Projekts;

- Beschreibung der ausgeführten Leistung

- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;

- Auftragssumme (brutto)

FACHSTUDIUM BEDEUTET:

- Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:

- - Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen

- - mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe oder gleichwertig

- Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.11.2019

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