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Geotechnischer Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) gemäß §§ 10 WindSeeG für die Untersuchungsfläche N-3W
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Geotechnischer Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) gemäß §§ 10 WindSeeG für die Untersuchungsfläche N-3W

Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Energy & Utilities

Consulting

Consumer Goods & Services

Pharmaceutical & Medical

Construction & Engineering

Legal

Status:

Not specified

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

Not available

Value:

Not available

Contacts

Description

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote. | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ort: Hamburg
NUTS: Hamburg (DE600)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Geotechnischer Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) gemäß §§ 10 WindSeeG für die Untersuchungsfläche N-3W

0800Z12-1114/002/796

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Geotechnik (71332000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Erstellung des geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF) der Untersuchungsfläche N-3W im Rahmen der staatlichen Flächenvorerkundung nach WindSeeG. Die Ergebnisse der geotechnischen Flächenvoruntersuchung für die Untersuchungsfläche N-3W sind in einem Bericht zusammenzustellen, der die Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen enthält. Die über das Eintrittsrecht erlangten Bestandsdaten sind einzubinden. Der Bericht soll potenziellen Bietern der Ausschreibung nach § 22 EEG eine eigene Bewertung der angetroffenen Baugrundsituation bezüglich der Tragfähigkeit für unterschiedliche Gründungskonzepte ermöglichen. Diese Informationen werden neben anderen Angaben den Bietern für deren Kalkulation der Marktprämie (§ 22 EEG, § 9 I Nr. 1 WindSeeG) zur Verfügung gestellt werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Geologische und geophysikalische Beratung (71351200)

Bauaufsicht (71520000)

Geophysikalische Beratung (71351210)

Geologische Beratung (71351220)

Geologische Exploration (71351913)

Bodenuntersuchungen (71351500)

Geophysikalische Untersuchungen (71351710)

Dienstleistungen im Bereich Geotechnik (71332000)

Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)

Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen (71350000)

Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten (71351000)

Gutachterische Tätigkeit (71319000)

Hydrografische Untersuchungen (71353100)

Technische Tests, Analysen und Beratung (71600000)

Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen (71351100)

Offshore-Bohrungen (76320000)

Labordienste (71900000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Hamburg (DE600)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Erstellung des geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF) der Untersuchungsfläche N-3W im Rahmen der staatlichen Flächenvorerkundung nach WindSeeG. Die Ergebnisse der geotechnischen Flächenvoruntersuchung für die Untersuchungsfläche N-3W sind in einem Bericht zusammenzustellen, der die Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen enthält. Die über das Eintrittsrecht erlangten Bestandsdaten sind einzubinden.

Es ist ein Bericht mit mindestens folgenden Inhalten zu erstellen:

ALLGEMEINES

Einführung/ Allgemeine Hinweise zur Anwendung des gDF

GEOTECHNISCHE ERKUNDUNGEN

Ziel/ Anwendungsbereich der geotechnischen Untersuchungen

Zusammenfassung der durchgeführten Erkundungen

Angaben zur Bestimmung der standortbezogenen Wassertiefe, Tide, zeitabhängigen Wassertiefenkorrektur, Angabe Bezugsniveau (zB LAT, MSL), zur geodätischen Vermessung der geotechnischen Aufschlüsse inkl. Bezugsangabe (zB WGS 84, UTM32)

Beschreibung der angewandten Aufschluss- und Sondierverfahren und Begründung bei Abweichung von genormten Verfahren

Beim Einsatz von mehreren Messsystemen: Gegenüberstellung der Ergebnisse

Angaben zur Ermittlung, Korrelation, Interpretation (Klassifizierung) der insitu Messergebnisse, zur Messgenauigkeit/Toleranz eingesetzter Messverfahren

Aufnahme relevanter Berichte (u.a. geprüfte Feldberichte, Feldaufzeichnungen, Bericht zur Einmessung)

Hinweise auf Grenzen/ Einschränkungen der Erkundungsverfahren

ERGEBNISSE GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG

Textliche Beschreibung der Ergebnisse der Bohrungen, CPTs, Bohrlochgeophysik je Erkundungspunkt

Für Fels geeignete Darstellung des Trennflächengefüges, Häufigkeit, Durchtrennungsgrad, Beschaffenheit, Öffnungsweite der Trennfugen

Darstellung Aufschlusspunkte im Lageplan

Bodenprofile mit Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen in Relation zum Meeresboden und Meeresspiegel inkl. Angabe LAT oder MSL

Die Ergebnisse der Bohrungen sind höhengerecht nach DIN 4023 und der Normenreihe DIN EN ISO 22476 darzustellen

Geeignete Dokumentation der Ergebnisse von Sondierungen und Auftragen neben lokal zugeordneten Bohrprofilen

LABOR

Darstellung/Bewertung der Probennahmen auf Grundlage des Feldberichts des Bohrunternehmens und der sonstigen Dokumentation

Darstellung der Ansprache und Zuordnung der erreichten Güteklassen gemäß DIN EN 1997-2 der Bodenproben

Vollständige Darstellung des Laborprogramms (Probenauswahl, Verfahren, Normen, Protokolle) mit Bezug zur Probenqualität

Beschreibung der Ergebnisse der Ansprache und Klassifikation je Erkundungspunkt

Zusammenfassende Darstellung der Durchführung, Ergebnisse der Laborversuche je Versuchsart, Darstellung der gemessenen Bandbreiten, Bewertung der Ergebnisse

Zusammenfassung von Körnungslinien zu Körnungsbändern der Hauptbodenarten

Beschreibung der jeweils angewendeten Versuchsanordnungen inkl. Angabe von Geräteabmessungen und z.B. Art des Einbaus des Bodens in die Geräte

Geeignete Darstellung der Ergebnisse von Kompressionsversuchen, Versuchen zum Festigkeitsverhalten

BESTANDSDATEN

Prüfung (Erkundungs- und Labordaten): Vollständigkeitsprüfung im Vergleich zu Anforderungen des Auftraggebers zur Datenerhebung/ Dokumentation im Rahmen der Flächenvorerkundung und Prüfung auf Plausibilität

Zusammenfassende Darstellung und Bezugnahme zu den im Rahmen der staatlichen Erkundung erhobenen Daten

BAUGRUNDBESCHREIBUNG

Zusammenfassende Beschreibung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse mit Bezug auf die Ergebnisse der geophysikalischen Erkundung

Nennung der Hauptbodenarten und Zuordnung der Tiefenbereiche je Erkundungspunkt

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Personaleinsatz / Gewichtung: 15-25

Qualitätskriterium Name: Auswertekonzept / Gewichtung: 15-25

Preis Gewichtung: 50-70

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.11.2020

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Fertigstellung aller Leistungen: 15.11.2020


II.3)
Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
25.11.2019

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

wie in den belassenen Beispielen benannt:

a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).

b) Eintragung in einem Handelsregister

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).

c) Bestimmte Berechtigung erforderlich

Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).

Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

wie in den belassenen Beispielen benannt:

d) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 300.000,00 Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a. In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 1 Referenz zu benennen. (Ausschlusskriterium):

- Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im Offshore-Bereich in den in der deutschen AWZ der Nordsee verbreiteten oder vergleichbaren Böden

- Erfahrungen bei Durchführung von Probenansprachen, Entnahme von repräsentativen Proben sowie Konkretisierung von Laboruntersuchungen und Durchführung von Laboruntersuchungen für Baugrunderkundungen für Bauwerke der geotechnischen Kategorie 2 oder 3 des Euro Code7.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben

b. In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestensfolgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 2 Referenz zu benennen. (Ausschlusskriterium):

- Erfahrung bei der Auswertung von Offshore-Untersuchungen und Laborergebnissen sowie Erstellung eines darauf basierenden geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF).

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben

c. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte oder technische Stellen mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Erfahrungskriterium sind mindesten 3 Referenzen (soweit nicht anders angegeben), die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen zu benennen. (Ausschlusskriterium):

- Verantwortlicher Fachmann (mindestens 1 Person)

- Abgeschlossenes Fachstudium

- mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen im Erkundungsgebiet oder einem geologisch vergleichbaren Gebiet

- mindestens 1 Jahr praktische Erfahrungen bei der vorläufigen Benennung und Beschreibung von Boden und Fels in jeder Probe während der Probengewinnung sowie der Laboruntersuchungen

- Erfahrung bei der Auswertung von Offshore-Untersuchungen und Laborergebnissen sowie Erstellung eines darauf basierenden geotechnischen Datenberichts zur Flächenvorerkundung (gDF).

- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische und geologische Dienstleistungen, insbesondere Beratungen und gutachterliche Tätigkeiten, ausführt

- Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe C1

- Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de

- - weitere Grundlagen u.A.:

- DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften

- - „Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 05.02.2014, zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Baugrunderkundung-Offshore-Windenergieanlagen.html

- - Unterbringung der gesondert beauftragten geotechnischen Überwachung an Bord während der Erkundung offshore

- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- C.1_Eigenerklärung_Eignung

- C.4_Personaleinsatz- und Auswertekonzept für gDF N.3W

AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe

- Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation

- Lebensläufe

- Referenzschreiben des Referenzgebers

REFERENZEN:

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

- Bezeichnung des Projekts;

- Beschreibung der Ausgeführten Leistung

- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;

- Auftragssumme brutto

FACHSTUDIUM BEDEUTET:

- Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:

- Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen

- mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe oder gleichwertig

Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-9499561
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78

- Justitiariat Z11 -

20359 Hamburg

Fax.: +49 40 3190 5001


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.11.2019

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