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Germany-Coblenz: Tactical command, control and communication systems

Germany-Coblenz: Tactical command, control and communication systems has been closed on 20 Oct 2021. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Bellow, you can find more information about this project: 

Location: Germany

General information

Donor:

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Industry:

Telecommunication

Status:

Closed

Timeline

Published:

13 Sep 2021

Deadline:

20 Oct 2021

Value:

Not available

Contacts

Description

http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:462504-2021:TEXT:EN:HTML&src=0&tabId=2

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, BAAINBw I2.3, Koblenz 56073, Germany. Fax: +49 26140022222. E-mail: [email protected]

(Supplement to the Official Journal of the European Union, 6.9.2021, 2021/S 172-450406)

Object:
CPV:35712000 Tactical command, control and communication systems

Tactical command, control and communication systems

Instead of: 

Ziffer III.2.3)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Für Angaben und Fomalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen siehe Anlage "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit SNC".

Ziffer III.2.3)

(Forführung von Ziffer III.2.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit")

Ziffer IV.1.2)

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Angebotsabgabe werden drei Wirtschaftsteilnehmer aufgefordert, die nach der Wertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer III.2.3 bei den Eignungskriterien Ziffern 1 bis 5 (siehe Anlage "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit SNC") die drei höchsten Punktzahlen erreichen sowie im Übrigen alle Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer III. erfüllen.Grundsätzlich werden die drei Bewerber mit der höchsten Anzahl gewichteter Punkte zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber auf einem Platz die gleiche Punktzahl, werden alle mit gleicher Punktzahl auf einem Platz zugelassen bis wenigstens drei Bewerber zugelassen sind. Wenn dies dazu führen würde, dass mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen werden müssten, entscheidet die höhere Punktzahl bei dem Eignungskriterium mit der höchsten Gewichtung. Besteht dann immer noch Punktgleichheit entscheidet die Punktzahl bei dem Eignungskriterium mit der zweithöchsten Gewichtung.

Ziffer VI.3)

Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:— nicht Öffnen — EU-Teilnahmewettbewerb,— Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,— Bearbeitungsnummer Q/I2CG/R8452,— Schlusstermin: 13.10.2021.Die Bewerber haben den Teilnahmeantrag zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.Sonstiges:Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens und der Bezeichnung des Auftrags (vgl. Ziffer II.1.1) zu erfolgen.Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.09.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare bzw. zum Download bereit gestellten verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens, insbesondere Verhandlungen, bleiben vorbehalten.Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern weitere Informationen und weitere Unterlagen insbesondere zur Beurteilung der Eignung anzufordern.

Ziffer VI.4.2)

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe Anlage "Rechtsbehelfsbelehrung SNC"

Ziffer IV.3.4)

13.10.2021 (13:00)

Read: 

Ziffer III.2.3)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten: Der Bewerber wird aufgefordert, Referenzen über mindestens zwei erbrachte Aufträge über die Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten mit einer V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen und/oder einer UHF Breitband MANET Wellenform an die Streitkräfte eines Landes innerhalb der NATO (einschl. Neuseeland und Australien), innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (einschl. Schweiz) vorzulegen ("Referenzprojekte"). Die Referenzprojekte müssen sich auf Aufträge beziehen, die im Zeitraum von fünf Jahren vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (vgl. Ziffer IV.3.4 der Bekanntmachung) erbracht wurden und die Herstellung und Lieferung von mindesten 25 militärischen Führungsfunkgeräten zum Gegenstand gehabt haben.Der AG versteht unter einem militärischen Funkgerät ein Funkgerät, welches hinsichtlich der Umweltanforderungen, der Klimaanforderungen und der Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit nach militärischen Standards entwickelt, gefertigt und zertifiziert wurde.Die Darstellung der Referenzprojekte muss• eine kurze Beschreibung des Referenzprojekts (max. zwei DIN A4 Seiten je Projekt, Schriftgröße 11, Arial, Zeilenabstand 1,5),• die Benennung des Auftragswertes des Referenzprojektes in Euro (ohne USt./MwSt.),• die Benennung der für die Beschaffung zuständigen Institution für das Referenzprojekt, sowie • eine technische Funkgerätebeschreibung, die Anzahl der gelieferten Funkgeräte sowie eine technische Wellenformbeschreibung enthalten.Die Bewerber haben die gemäß § 27 Abs. 2 und Abs. 3 VSVgV erforderlichen Bescheinigungen vorzulegen.Der Auftraggeber wird die eingereichten Referenzen daraufhin überprüfen, ob Angaben zu den Referenzprojekten vollständig, plausibel und nachvollziehbar sind. Dabei erhalten die Bewerber• 0 BP, wenn die Referenzprojekte weder die Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten mit einer V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen noch mit einer UHF Breitband MANET Wellenform betreffen;• 1 BP, wenn die Referenzprojekte die Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten entweder mit nur einer V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen oder mit nur einer UHF Breitband MANET Wellenform betreffen;• 2 BP wenn ein Referenzprojekt die Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten mit einer V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen und das andere Referenzprojekt die Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten mit einer UHF Breitband MANET Wellenform betrifft; • 3 BP wenn eines der beiden Referenzprojekte die Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten sowohl mit einer V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen als auch mit einer UHF Breitband MANET Wellenform betrifft; • 5 BP, wenn beide Referenzprojekte die Herstellung und Lieferung von militärischen Führungsfunkgeräten sowohl mit einer V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen als auch mit einer UHF Breitband MANET Wellenform betreffen.Aufträge, die die Herstellung und Lieferung unterschiedlicher Funkgerätebauformen eines Führungsfunksystems (Handfunkgerät, Tornisterfunkgerät, Fahrzeugfunkgerät, Feststationsfunkgerät) an die Streitkräfte des selben Landes innerhalb der NATO (einschl. Neuseeland und Australien), innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (einschl. Schweiz) betreffen, werden als ein Referenzprojekt gewertet.Dieses Eignungskriterium wird mit 30 Prozent von 100 Prozent für alle Eignungskriterien Ziffer 1 bis 5 gewichtet.2. Marktverfügbarkeit eines militärischen Führungsfunksystems: Der Bewerber wird aufgefordert, unter Benennung der jeweiligen technischen Details und der konkret dafür erforderlichen Maßnahmen darzulegen, dass sein marktverfügbares Produktportfolio ein für militärische Zwecke konzipiertes Führungsfunksystem umfassen wird. Als marktverfügbar gilt ein Funksystem, wenn es binnen 22 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an den Auftraggeber ausgeliefert werden könnte.Dieses Führungsfunksystem muss verschiedene Funkgerätebauformen umfassen und insgesamt• über eine einheitliche V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen verfügen, • über eine einheitliche UHF Breitband MANET Wellenform verfügen können und • mindestens den V/UHF-Frequenzbereich von 30 bis 400 MHz und diesen möglichst lückenlos nutzen.Das Führungsfunksystem muss die Bauformen Handfunkgerät und Fahrzeugfunkgerät sowie ggf. durch Nutzung von Zubehörkomponenten die Bauformen Tornisterfunkgerät und Feststationsfunkgerät umfassen.Der Umfang dieser Darlegungen darf 30 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 11, Arial, Zeilenabstand 1,5) nicht übersteigen.Der Auftraggeber bewertet, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit die vom Bewerber gemachten Angaben eine fach- und termingerechte Lieferung der ausgeschriebenen Funkgeräte erwarten lassen. Die Bewertung der vom Bewerber gemachten Angaben führt der Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes im Wege einer Gesamtbetrachtung durch. Dabei sind neben der Vollständigkeit auch die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bewerbers von Bedeutung.Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:Die Angaben lassen mit• 5 BP herausragender, • 3 BP guter,• 2 BP befriedigender,• 1 BP ausreichender,• 0 BP ungenügender Wahrscheinlichkeit eine fach- und termingerechte Lieferung der ausgeschriebenen Funkgeräte erwarten.Dieses Eignungskriterium wird mit 25 Prozent von 100 Prozent für alle Eignungskriterien Ziffer 1 bis 5 gewichtet.3. Sicherstellung des Einsatzes des Führungsfunksystems in Luftfahrzeugen der Bundeswehr: Der Bewerber wird aufgefordert, unter Benennung der relevanten Details darzulegen und zu beschreiben, dass er personell, technisch und regulatorisch in der Lage ist, bis spätestens zum 31. Dezember 2025 für das unter Nr. 2 beschriebene militärische Führungsfunksystem ein Funkgerät herzustellen und bereitzustellen, das in Luftfahrzeugen (regelmäßig Drehflüglern oder vergleichbaren Luftfahrzeugen) der Bundeswehr eingesetzt werden kann, um die Kommunikation dieser Luftfahrzeuge mit den Landstreitkräften der Bundeswehr sicherzu-stellen. Auch diese Funkgerät-Variante muss • über die gleiche einheitliche, V/UHF ECCM Wellenform mit MANET Funktionen sowie über die gleiche UHF Breitband MANET Wellenform verfügen wie das Führungsfunksystem insgesamt, und• ebenfalls mindestens den V/UHF-Frequenz¬bereich von 30 bis 400 MHz und diesen möglichst lückenlos nutzen. Der Bewerber muss für seine personelle, technische und regulatorische Leistungsfähigkeit insbesondere darlegen und beschreiben, dass er • über die erforderlichen technischen Fachkräfte (Anzahl, Qualifikation, Know-how),• über die erforderliche technische Ausstattung und Ausrüstung, und• über die erforderlichen Genehmigungen bzw. Zulassungen (z.B. Genehmigung als Luftfahrtbetrieb zur Bearbeitung von Luftfahrzeugen und Luftfahrgerät der Bundeswehr) rechtzeitig für die Herstellung und Bereitstellung dieser Funkgerät-Variante zum 31. Dezember 2025 verfügt. Der Umfang dieser Darlegungen darf 20 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 11, Arial, Zeilenabstand 1,5) nicht übersteigen.Der Auftraggeber bewertet, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit die vom Bewerber gemachten Angaben eine fach- und termingerechte Lieferung dieser Funkgerät-Variante zum Einsatz in Luftfahrzeugen der Bundeswehr erwarten lassen. Die Bewertung der vom Bewerber gemachten Angaben führt der Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes im Wege einer Gesamtbetrachtung durch. Dabei sind neben der Vollständigkeit auch die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bewerbers von Bedeutung.Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:Die Angaben lassen mit • 5 BP herausragender, • 3 BP guter,• 2 BP befriedigender,• 1 BP ausreichender,• 0 BP ungenügender Wahrscheinlichkeit eine fach- und termingerechte Lieferung dieser Funkgerät-Variante erwarten.Dieses Eignungskriterium wird mit 20 Prozent von 100 Prozent für alle Eignungskriterien Ziffer 1 bis 5 gewichtet.4. Portierung von Wellenformen Dritter auf eigene Funkgeräteplattformen: Der Bewerber wird aufgefordert, mindestens zwei Referenzen über Aufträge anderer Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen, oder Projekte im Rahmen von Kooperationen mit anderen Unternehmen zur Portierung einer fremden digitalen V/UHF Wellenform auf ein vom Bewerber hergestelltes und vertriebenes militärisches V/UHF Funkgerät vorzulegen ("Referenzprojekte"). Als Referenzprojekte können auch Projekte des Bewerbers vorgelegt werden, sofern diese Projekte zu einem hergestellten und vertriebenen militärischen V/UHF Funkgerät mit einer portierten fremden digitalen V/UHF Wellenform geführt haben, ohne dass dies auf einem Auftrag oder einer Kooperation mit einem anderen Unternehmen beruhte (eigene Projekte des Bewerbers). Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum von fünf Jahren vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (vgl. Ziffer IV.3.4 der Bekanntmachung) erfolgreich abgeschlossen worden sein. Die Darstellung der Referenzprojekte muss unter Benennung des Auftraggebers bzw. Kooperationspartners und der jeweiligen Kontaktdaten• eine detaillierte Beschreibung der betreffenden Wellenform und der Wellenformfunktionen,• eine detaillierte Beschreibung des betreffenden militärischen V/UHF Funkgerätes, auf das die fremde Wellenform portiert wurde, und• Angaben der zur Portierung der fremden Wellenform benötigten Zeitenthalten.

Ziffer III.2.3)

(Forführung von Ziffer III.2.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit")Die Bewerber haben die gemäß § 27 Abs. 2 und Abs. 3 VSVgV erforderlichen Bescheinigungen vorzulegen.Der Umfang der Darstellung eines Referenzprojekts (ohne die gemäß § 27 Abs. 2 und Abs.3 VSVgV erforderlichen Bescheinigungen) darf 20 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 11, Arial, Zeilenabstand 1,5) nicht übersteigen.Der Auftraggeber wird die vorgelegten Referenzen hinsichtlich des Komplexitäts- und Innovationsgrades der portierten fremden Wellenform bewerten. Für die Beurteilung des Komplexitätsgrades der portierten fremden Wellenform sind die Aspekte Kanalzugriffsverfahren, vorhandene Netzwerk- bzw. MANET-Funktionen, implementierte Maßnahmen zur Störresistenz, die von der Wellenform bereitgestellten Dienste und die Nutzung standardisierter Schnittstellen zwischen der Funkgeräteplattform und der Wellenformapplikation maßgeblich. Für die Beurteilung des Innovationsgrades ist maßgeblich, ob die portierte fremde Wellenform dem Stand der Technik entspricht, etwa welche Paketadressierungs- und Priorisierungsverfahren implementiert sind sowie welche Sprachcodierungs- und Modulationsverfahren genutzt werden. Dabei erhalten die Bewerber• 0 BP, wenn keine Referenzprojekte über die Portierung einer digitalen Wellenform vorgelegt werden oder nur ein Referenzprojekt über die Portierung einer digitalen Wellenform vorgelegt wird,• 1 BP, wenn zwei Referenzprojekte über die Portierung digitaler Wellenformen mit einem geringen Komplexitäts- und Innovationsgrad vorgelegt werden;• 3 BP, wenn zwei Referenzprojekte über die Portierung digitaler Wellenformen vorgelegt werden, von denen eines eine Wellenform mit einem niedrigen Komplexitäts- und Innovationsgrad und das andere eine Wellenform mit einem hohen Komplexitäts- und Innovationsgrad betrifft;• 4 BP, wenn zwei Referenzprojekte über die Portierung digitaler Wellenformen mit einem hohen Komplexitäts- und Innovationsgrad vorgelegt werden.• 5 BP, wenn zwei Referenzprojekte über die Portierung digitaler Wellenformen mit einem hohen Komplexitäts- und Innovationsgrad vorgelegt werden und mindestens eine davon proprietär ist.Dieses Eignungskriterium wird mit 20 Prozent von 100 Prozent für alle Eignungskriterien Ziffer 1 bis 5 gewichtet.5. Versorgungssicherheit: Der Bewerber wird aufgefordert darzulegen, mit welchen Prozessen und Maßnahmen er sicherstellt, dass seine Fertigungskapazität ausreicht, um binnen zwölf Monaten nach einem Abruf• 440 Handfunkgeräte des Führungsfunksystems sowie• 530 Fahrzeugfunkgeräte des Führungsfunksystemsan den Auftraggeber liefern zu können. Der Bewerber wird aufgefordert zusätzlich darzulegen, mit welchen Prozessen und Maßnahmen er eine Lieferung von • 20 Handfunkgeräten des Führungsfunksystems sowie• 30 Fahrzeugfunkgeräten des Führungsfunksystemsan den Auftraggeber bereits bis zum Ablauf von drei Monaten nach Zuschlagserteilung sicherstellen kann. Dabei hat der Bewerber jeweils detailliert insbesondere darzustellen, über welchen Anteil eigenproduzierter Komponenten die vorgenannten Funkgeräte verfügen und wie der Bewerber die zuverlässige, zeitplangerechte Zulieferung nicht eigenproduzierter Komponenten an ihn sicherstellt. Der Umfang dieser Darlegungen des Bewerbers darf den Umfang von 20 Seiten (DIN A4, Schriftgröße 11, Arial, Zeilenabstand 1,5) nicht übersteigen.Der Auftraggeber bewertet, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit die vom Bewerber gemachten Angaben eine fach- und termingerechte Lieferung der jeweils abgerufenen Anzahl von Funkgeräten erwarten lassen. Die Bewertung der vom Bewerber gemachten Angaben führt der Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes im Wege einer Gesamtbetrachtung durch. Dabei sind neben der Vollständigkeit auch die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bewerbers von Bedeutung.Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:Die Angaben lassen mit• 5 BP herausragender, • 3 BP guter,• 2 BP befriedigender,• 1 BP ausreichender,• 0 BP ungenügender Wahrscheinlichkeit eine fach- und termingerechte Lieferung der jeweils abgerufenen Anzahl von Funkgeräten erwarten.Dieses Eignungskriterium wird mit 5 Prozent von 100 Prozent für alle Eignungskriterien Ziffer 1 bis 5 gewichtet.6. Kontrolle des Endverbleibs: Der Bewerber wird aufgefordert durch Eigenerklärung nachvollziehbar zu bestätigen, dass das Führungsfunksystem (vgl. Eignungskriterium Nr. 2) keiner Kontrolle des Endverbleibs (aufgrund der International Traffic in Arms Regulation [ITAR] oder vergleichbarer Regelungen zur Kontrolle des Endverbleibs) unterliegt.7. Exportgenehmigungen: Der Bewerber wird aufgefordert nachvollziehbar darzulegen, ob und ggf. in welchem Umfang sich für die Nutzung und/oder Handhabung des Führungsfunksystems durch den Auftraggeber Beschränkungen aus etwaig erforderlichen Exportgenehmigungen ergeben. 8. Territoriale Anforderungen an Leistungserbringung: Der Bewerber wird aufgefordert durch eine Eigenerklärung nachvollziehbar zu bestätigen, dass sämtliche im Zusammenhang mit dem Führungsfunksystem zu erbringenden Leistungen ausschließlich durch Unternehmen erbracht werden, deren Sitz und Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (centre of main interests, COMI, gemäß den Vorschriften der Verordnung [EU] 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren) in Staaten der NATO (einschl. Neuseeland und Australien), in Staaten der Europäischen Union oder in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (einschl. Schweiz) liegen.9. Erprobungsmuster: Der Bewerber wird aufgefordert durch eine Eigenerklärung nachvollziehbar zu bestätigen, dass er mit der Angebotsabgabe unentgeltlich 39 Handfunkgeräte, vier Fahrzeugfunkgeräte und zwei Tornisterfunkgeräte jeweils einschließlich Verkabelung zur Adaption an die Messeinrichtung der WTD 81 (zur Spannungsversorgung, zur Netzwerkanbindung, zur Audioanbindung und zur Antennenanbindung) für Zwecke der Erprobung während der Angebotsauswertung bereit stellen wird. Im Rahmen der Angebotsauswertung werden mit diesen Geräten umfangreiche Laboruntersuchungen und Feldtests zur Verifizierung der Ergebnisse der Laboruntersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen finden mit einer Anzahl an Geräten statt, die der Funknetzgröße im späteren Einsatz entspricht.10. Qualitätssicherung (1): Der Bewerber wird aufgefordert durch eine Eigenerklärung nachvollziehbar zu bestätigen, dass er bei allen Leistungen im Zusammenhang mit dem Führungsfunksystem die NATO-Qualitätsrichtlinien AQAP 2131 einhalten wird.11. Qualitätssicherung (2): Der Bewerber hat für die Teile seines Unternehmens, die die Leistungen im Zusammenhang mit dem Führungsfunksystem erbringen, ein aktuell gültiges Qualitätssicherungszertifikat nach DIN ISO 9001 oder eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems vorzulegen.12. Stammdaten und technische Dienstvorschriften: Der Bewerber wird aufgefordert durch eine Eigenerklärung nachvollziehbar zu bestätigen, dass er befähigt ist, SASPF-konforme Stammdaten gem. ASD S2000M zu erstellen. In der Eigenerklärung ist anzugeben, welche Befähigung (z.B. Nachweis von Lehrgängen oder praktischer Erfahrung) vorliegt oder in welchem Projekt mit der Bundeswehr (detaillierte Beschreibung des Projektes) sie erlangt wurde.Der Bewerber wird aufgefordert durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er zur Erstellung Technischer Dienstvorschriften in elektronischer Form (IETD) gem. S1000D befähigt ist. In der Eigenerklärung ist anzugeben, welche Befähigung (z.B. Nachweis von Lehrgängen oder praktischer Erfahrung) vorliegt oder in welchem Projekt mit der Bundeswehr (detaillierte Beschreibung des Projekts) sie erlangt wurde.13. Instandhaltung und Instandsetzung: Der Bewerber wird aufgefordert durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er zu angemessenen Konditionen bereit und leistungsfähig ist, mit dem Auftraggeber• einen Instandsetzungsrahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren nach Lieferung der letzten Abrufmenge, sowie• einen Vertrag zur technisch-logistischen Betreuung für mindestens zehn Jahrezu schließen.Der Bewerber wird zudem aufgefordert durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er - ebenfalls jeweils zu angemessenen Konditionen - bereit und leistungsfähig ist, die Ersatzteilversorgung des Auftraggebers über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Lieferung der letzten Abrufmenge sicherzustellen oder alle Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen, die für die Herstellung von Ersatzteilen, Bauteilen, Bausätzen, Nachbauten und ggfs. speziellen Testgeräten einschließlich der Geräte, Hard- und Software, technischer Zeichnungen, Dokumentationen und Bedienungsanleitungen auch durch Dritte erforderlich sind.14. Zusätzliche Angaben:Der Bewerber wird aufgefordert, unter Verwendung des Antragsformulars "Klärung der Frequenzverfügbarkeit" die zur Klärung der Frequenzverfügbarkeit in den Abschnitten 2, 3 und 4 des Antragsformulars erforderlichen technischen Angaben zu den Bauformen des Führungsfunksystems (vgl. Eignungskriterium Nr. 2) zu tätigen. (Der Antrag kann unter https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?15&id=411935 abgerufen werden)

Ziffer IV.1.2)

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Angebotsabgabe werden drei Wirtschaftsteilnehmer aufgefordert, die nach der Wertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer III.2.3 bei den Eignungskriterien Ziffern 1 bis 5 die drei höchsten Punktzahlen erreichen sowie im Übrigen alle Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer III. erfüllen.Grundsätzlich werden die drei Bewerber mit der höchsten Anzahl gewichteter Punkte zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber auf einem Platz die gleiche Punktzahl, werden alle mit gleicher Punktzahl auf einem Platz zugelassen bis wenigstens drei Bewerber zugelassen sind. Wenn dies dazu führen würde, dass mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen werden müssten, entscheidet die höhere Punktzahl bei dem Eignungskriterium mit der höchsten Gewichtung. Besteht dann immer noch Punktgleichheit entscheidet die Punktzahl bei dem Eignungskriterium mit der zweithöchsten Gewichtung.

Ziffer VI.3)

Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:— nicht Öffnen — EU-Teilnahmewettbewerb,— Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,— Bearbeitungsnummer Q/I2CG/R8452,— Schlusstermin: 20.10.2021.Die Bewerber haben den Teilnahmeantrag zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.Sonstiges:Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens und der Bezeichnung des Auftrags (vgl. Ziffer II.1.1) zu erfolgen.Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 06.10.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare bzw. zum Download bereit gestellten verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens, insbesondere Verhandlungen, bleiben vorbehalten.Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern weitere Informationen und weitere Unterlagen insbesondere zur Beurteilung der Eignung anzufordern.

Ziffer VI.4.2)

§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 BWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeithttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Ziffer IV.3.4)

20.10.2021 (03:00)

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