Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha - 2. Bauabschnitt Bauteil "E" has been closed on 13 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Paper, Wood & Furniture
Construction & Engineering
Closed
Not available
13 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310102Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha - 2. Bauabschnitt Bauteil "E"
02.23030.94100_0360E_L21
Bauarbeiten (45000000)
Bauauftrag
Innentüren
Los 21
Einbau von Türen (45421131)
Gotha (DEG0C)
Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha
6 Stk. Innentür Stahl mit Stahlumfassungszarge, T30-RS
1 Stk. Innentür Stahl mit Stahlumfassungszarge
1 Stk. Innentür Stahl mit Stahlumfassungszarge, RS
2 Stk. Innentür Holz mit Stahlumfassungszarge, Feuchtraum
1 Stk. Raumspartür Holz mit Stahlumfassungszarge, barrierefrei, Feuchtraum
3 Stk. Innentür Holz mit Stahlumfassungszarge, T30-RS; DS/SS
6 Stk. Innentür Stahl, Stahl-Umfassungszarge, 32 dB
6 Stk. Stockrahmentür mit Oberlicht, 32 dB
6 Stk. Stockrahmentür mit Oberlichtblende T30-1-RS
6 Stk. Stockrahmentür mit Oberlicht mit Segment- bzw. Rundbogen, 32 dB
2 Stk. Festverglasung G90, 37 dB
ca. 3 Stk. Freilauftürschließer
Preis
15.06.2020
11.09.2020
nein
nein
Lieferung und Montage der Stahlzargen und Stahltüren 25.KW 2020
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit ( §§ 10,12 Abs.2 ThürVgG )
Verpflichtung zur Beachtung der ILO –Kernarbeitsnorm ( §§11 und 12 Abs.2 ThürVgG )
Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o. g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls in der v. g. Frist von diesen vorzulegen.
Weiterhin sind vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Kalendertagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A – EU § 6a Satz 3 a), b) ,c), g), h)
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Kalendertagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Offenes Verfahren
ja
13.03.2020
08:30
20.04.2020
13.03.2020
09:00
Anschrift siehe Nr. I.1)
nur Vertreter des Bauherrn
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen (siehe Hinweisvermerk in den Vergabeunterlagen).
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.02.2020
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