Kunsttransport zur Sonderausstellung "Achmim - Ägyptens vergessene Stadt" has been closed on 21 Jan 2021. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Transport & Logistics
Closed
Not available
21 Jan 2021
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=366119Andere: Bundesunmittelbare Stiftung
Andere Tätigkeit: Wissenschafts- und Kultureinrichtung, an der Schnittstelle zwischen Kunst und Kultur auf der einen und Wissenschaft und Forschung auf der anderen Seite
Kunsttransport zur Sonderausstellung "Achmim - Ägyptens vergessene Stadt"
SPK-ZVS-20-00024-OV-M-AeMP
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Kunsttransport inkl. Arthandling zur Sonderausstellung "Achmim - Ägyptens vergessene Stadt" in der James-Simon-Galerie der Staatlichen Museen zu Berlin.
Bei den zu transportierenden Leihgaben handelt es sich um Objekte der Materialgruppen Stein, Holz, Textil, Keramik, Metall, Elfenbein, Glas und Gips sowie organisches Material, die teilweise als besonders empfindlich einzuschätzen sind. Herkunft der Leihgaben: Deutschland, Frankreich, Großbrittanien und USA, Umfang: 83 Objekte
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Straßentransport/-beförderung (60100000)
Berlin (DE300)
Berlin
Kunsttransport inkl. Arthandling zur Sonderausstellung "Achmim - Ägyptens vergessene Stadt" in der James-Simon-Galerie der Staatlichen Museen zu Berlin.
Bei den zu transportierenden Leihgaben handelt es sich um Objekte der Materialgruppen Stein, Holz, Textil, Keramik, Metall, Elfenbein, Glas und Gips sowie organisches Material, die teilweise als besonders empfindlich einzuschätzen sind. Herkunft der Leihgaben: Deutschland, Frankreich, Großbrittanien und USA, Umfang: 83 Objekte
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Frühester Abholtermin für den Antransport: 01. Mai 2021
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Geplanter Zeitraum Ausstellungsaufbau (inkl. Anlieferung, Auspacken, Arthandling): 10. Mai - 19. Mai 2021
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Späteste Anlieferung letzter Objekte: 19. Mai 2021
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Geplanter Zeitraum Ausstellungsabbau (inkl. Demontage, Verpacken und Abtransport): 13. September - 21. September 2021
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Frühester Abtransport der Objekte: 13. September 2021
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Spätester Abtransport letzter Objekte: 21. September 2021
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Späteste Rücklieferung an die Leihgeber bzw. zum ursprünglichen Abholort: 30. September 2021
Preis
02.03.2021
30.09.2021
nein
nein
1 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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2 Nachweis eines Qualitätsmanagements durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 im Bereich Kunsttransporte oder museale Transporte oder gleichwertig
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3 Verpflichtung zur Einhaltung der DIN EN 15946:2011 (Erhaltung des kulturellen Erbes - Verpackungsverfahren für den Transport) oder einer gleichwertigen Norm
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4 Verpflichtung zur Einhaltung der DIN EN 16648:2013 (Erhaltung des kulturellen Erbes - Transportmethoden) oder einer gleichwertigen Norm
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5 Nachweis der Erfahrung im Handling, der Verpackung und dem Transport von musealen Objekten durch Angabe von mindestens vier Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über Kunsttransportleistungen von im Wesentlichen übereinstimmenden Materialgruppen (Stein, Holz, Textil, Keramik, Metall, Elfenbein, Glas und Gips sowie organisches Material) und ähnlicher Größenordnung (Auftragswert mindestens 50.000 € netto). Mindestens drei der vier Referenzen müssen von Auftraggebern stammen, die nicht rechtlich mit der ausschreibenden Stelle (Stiftung Preußischer Kulturbesitz) identisch oder verbunden sind. Mindestens eine der vier Referenzen muss einen Kunsttransport von mindestens 60 Objekten einschließlich internationaler Leihgaben (aus Europa + USA) betreffen.
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6 Angabe von mindestens einer Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den Transport eines empfindlichen (Kunst-)Objekts aus Stein mit einem Gewicht über 3.000 kg.
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7 Erklärung über ein Stammpersonal von mindestens 6 Kunstpackern. Die für den Auftrag vorgesehenen Kunstpacker müssen in den letzten 3 Jahren mindestens neun Aufträge (Aus- und Einpacken von Kunstgegenständen u.a. in Klimakisten, Vertragen und Verladen) in einem vergleichbaren Umfang ausgeführt haben. Die für den Auftrag vorgesehenen Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen müssen über mindestens 24-monatige Berufserfahrung verfügen.
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8 Erklärung über die Verfügbarkeit von mindestens 5 LKW mit folgender Ausstattung:
geeignete Klimaanlage zur Klimatisierung und entsprechende Isolierung des Laderaums, luftgefedert („air ride suspension“), mit Alarmanlage, GPS-Überwachung, voll isoliertem Kofferaufbau, Laderaum mit Verriegelung, Mobiltelefon (Liste mit entsprechenden Telefonnummern ist nach Auftragsvergabe vorzulegen), Möglichkeit, das Handgepäck mit den Objekten über Gurte festzuschnallen, 2 Fahrerplätze + 1 Kurierplatz bzw. Pkw zur Kurierbeförderung, Feuerlöschausrüstung, mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen, ABS/ASR, Wegfahrsperre.
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9 Erklärung über das Bestehen und die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
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- Personenschäden 3.000.000 EUR,
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- Sachschäden 3.000.000 EUR
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Sollte die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die vorgenannten Deckungssummen nicht erreichen oder noch keine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen."
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10 Erklärung über das Bestehen und die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer Kunsttransportversicherung („Allgefahrenversicherung“) für Kunsttransporte und Arthandling, die im Schadensfall den Versicherungswert eines Objektes beim Transport vom Abholpunkt zum Aufstellpunkt unbeschränkt ersetzt.
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Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine entsprechende Kunsttransportversicherung („Allgefahrenversicherung“) für Kunsttransporte und Arthandling abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung diese entsprechend abzuschließen."
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11 Eigenerklärung, dass im Rahmen der Leistungserbringung die Kommunikation mit dem Auftraggeber jederzeit auf Deutsch mindestens auf dem Niveau B1 gewährleistet ist und die Kommunikation neben dem persönlichen Kontakt auch mittels Telefon und E-Mail erfolgt.
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12 Angaben zum Umsatz mit Kunstlogistik im deutschsprachigen Raum in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 0,5 Mio. EUR betragen.
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13 Erklärung über das Vorliegen einer Genehmigung zur Durchführung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs.
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14 Erklärung, dass das Unternehmen über einen sauberen, trockenen, geschlossenen und klimatisierten Lagerraum verfügt, von dem Kisten innerhalb von 24 Stunden in die James-Simon-Galerie verbracht werden können.
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15 Unternehmensdaten (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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16 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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17 Unteraufträge (soweit zutreffend)
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18 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge (soweit zutreffend, für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)"
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19 Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend)
siehe III.1.1
siehe III.1.1
siehe Vergabeunterlagen
Offenes Verfahren
nein
21.01.2021
12:00
01.03.2021
21.01.2021
13:00
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
WEITERE AUSKÜNFTE
SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE
(SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ANSCHREIBEN ZU ENTNEHMEN.
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AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT. NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER /
BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN
TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE"
BEIZUFÜGEN.
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H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN
FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN. NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
GEM. § 56 ABS. 2 S.2 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS KEINE UNTERLAGEN NACHGEFORDERT WERDEN. ANGEBOTE, DIE GEFORDERTE UNTERLAGEN, ANGABEN UND/ODER NACHWEISE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG ENTHALTEN, ANGEBOTE OHNE ANGABE DES ERKLÄRENDEN, ANGEBOTE MIT ÄNDERUNGEN AN DEN VERGABEUNTERLAGEN ODER ANGEBOTE VON BIETERN, DIE EINE UNZULÄSSIGE
WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABREDE GETROFFEN HABEN ETC. WERDEN GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV).
ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
--
Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
01.12.2020
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