Lieferung und Montage von 2 Stück Heckauslegermähmaschinen mit Absaugung für Mehrzweckgeräteträger has been closed on 21 Jan 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Automotive
Closed
Not available
21 Jan 2020
Not available
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=298405Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Lieferung und Montage von 2 Stück Heckauslegermähmaschinen mit Absaugung für Mehrzweckgeräteträger
Z231-103-2019
Nutzfahrzeuge (34144700)
Lieferauftrag
- Lieferung von 2 Stück Heckauslegermähmaschinen mit Absaugung für Mehrzweckgeräteträger Typ Unimog U 530 (Radstand 3.350 mm)
- Antrieb über Motornebenantrieb N 05 - siehe Detailanforderungen
Nutzfahrzeuge (34144700)
Sachsen-Anhalt (DEE0)
1 x AM Theeßen, RB Mitte
1 x ASM Plötzkau, RB West
2 Stück Heckauslegermähmaschinen mit Absaugung für Mehrzweckgeräteträger Typ Unimog U 530 für das Mähen seitlicher Flächen rechts und links vom Fahrzeug an Bundesautobahnen im Ein-/Zweimannbetrieb
Preis
30.06.2020
nein
nein
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist/sind, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Offenes Verfahren
ja
21.01.2020
10:00
21.02.2020
21.01.2020
10:00
siehe Ziff. I.3
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Die Vergabeunterlagen sowie ggf. erforderliche Nachsendungen werden ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal www.evergabe-online.de (Sucheingabe: Z231-103-2019) zur Verfügung gestellt. Es gelten die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes.
- Die Vergabestelle versendet keine Ausschreibungsunterlagen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Fax.
- Ausschlussfrist für die Beantragung von Klärungen und zusätzlichen Auskünften:10.01.2020. Nach Ablauf der Ausschlussfrist sind entsprechende Anfragen nicht mehr rechtzeitig und müssen nicht mehr beantwortet werden.
- Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zugelassen!
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
04.12.2019
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