Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG Flughafen Köln/Bonn (B 13.15 - 0796/20/VV : 1) has been closed on 17 Feb 2021. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Location: Germany
Not available
Defence & Security
Transport & Logistics
Closed
Not available
17 Feb 2021
Not available
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG Flughafen Köln/Bonn
B 13.15 - 0796/20/VV : 1
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung der
Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach §
5 LuftSiG auf dem Flughafen Köln/Bonn
Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr (63730000)
Köln (DEA2)
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit einer
zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6
Monate und höchstens 12 Monate.
01.07.2021
30.06.2025
nein
- Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Bitte reichen Sie eine Kopie eines Handelsregisterauszugs oder eines vgl. Nachweises entsprechend denRechtsvorschriften des Staates Ihrer Niederlassung ein.
- Eigenerklärung zum Umsatz
Bitte nennen Sie den jährlichen Gesamtumsatz (netto) Ihres Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.Welcher Anteil entfällt auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art?
Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz je Jahr minds. 5 000 000 EUR netto betragen muss.Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 5 Millionen EUR (netto) pro Jahr in den letzten 3Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
- Haftpflichtversicherung
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall inHöhe von jeweils
mindestens 7,67 Mio. EUR für Personenschäden;
mindestens 7,67 Mio. EUR für Sachschäden.
-> weiter s. VI.3).
Ersatzfeld zur Erweiterung des Feldes VI.3:
Unteraufträge
Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innenist zulässig. Hierzu sind die Anforderungen unter Punkt 3.2. der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen zubeachten.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Eignungsleihe
Der Einsatz von im Konzern gebundenen Unternehmen oder der Einsatz von Drittunternehmen zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist im Wege der Eignungsleihe möglich.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist eine Eignungsleihe aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Nichtoffenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Es handelt sich um eine Dienstleistung der Kategorie soziale
Und andere besondere Dienstleistungen gem. §64 ff VGV.
Laufzeitvorgaben des § 65 Abs. 3 werden eingehalten.
13.01.2021
11:30
Aufträge werden elektronisch erteilt
- mindestens 256 000 EUR für das Abhandenkommen von Sachen;
- mindestens 256 000 EUR für Vermögensschäden.
Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung desBewerbers ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilungnachgewiesen wird.
- Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für denAuftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
—— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
—— Wert des Auftrages;
—— Zeitraum der Leistungserbringung;
—— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
—— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letztenLeistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
—— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichemVerkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich derKontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang,insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.
Und/oder
- Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichemVerkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich derKontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäßAnhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.
Und/oder
- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen:
——— mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z. B. Konzerte, Stadtfeste,Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und
——— unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten
Und/oder
- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besondererGefährdungseinstufung.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einerNachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
- Qualitätsmanagementsystem
Bitte reichen Sie einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtesSystem der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar) ein.
- Personalbestand
Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten und der FührungskräfteIhres Unternehmens der letzten 3 Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollenim Luftsicherheitsbereich o. a. Bereichen (z. B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oderzugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen) an. Unternehmen mit weniger als 100 im Bereich derPersonen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetztenBeschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
- Aus- und Fortbildungseinrichtungen
Bitte weisen Sie Aus- und Fortbildungseinrichtungen Ihres Unternehmens mit moderner Ausstattung nach undnennen Sie den Ort der Ausbildung.
- Dozenten und Trainer
Erbringen Sie bitte einen Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl.eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung vonLuftsicherheitsassistenten.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.12.2020
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