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Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG Flughafen Köln/Bonn (B 13.15 - 0796/20/VV : 1) Defence & Security, Transport & Logistics Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG Flughafen Köln/Bonn (B 13.15 - 0796/20/VV : 1)
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Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG Flughafen Köln/Bonn (B 13.15 - 0796/20/VV : 1)

Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG Flughafen Köln/Bonn (B 13.15 - 0796/20/VV : 1) has been closed on 17 Feb 2021. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the

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Location: Germany

General information

Donor:

Not available

Industry:

Defence & Security

Transport & Logistics

Status:

Closed

Timeline

Published:

Not available

Deadline:

17 Feb 2021

Value:

Not available

Contacts

Description

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html;jsessionid=6AF6402266E5B713D51B7B72DB8C00EA.node601?id=367079

Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1019
Fax: +49 2289910610-1019

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Luftsicherheitskontrollen nach §5 LuftSiG Flughafen Köln/Bonn

B 13.15 - 0796/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Erbringung der

Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach §

5 LuftSiG auf dem Flughafen Köln/Bonn

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr (63730000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Köln (DEA2)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit einer

zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6

Monate und höchstens 12 Monate.

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2021

30.06.2025

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.4)
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien

- Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung

Bitte reichen Sie eine Kopie eines Handelsregisterauszugs oder eines vgl. Nachweises entsprechend denRechtsvorschriften des Staates Ihrer Niederlassung ein.

- Eigenerklärung zum Umsatz

Bitte nennen Sie den jährlichen Gesamtumsatz (netto) Ihres Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.Welcher Anteil entfällt auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art?

Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz je Jahr minds. 5 000 000 EUR netto betragen muss.Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 5 Millionen EUR (netto) pro Jahr in den letzten 3Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.

- Haftpflichtversicherung

Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall inHöhe von jeweils

mindestens 7,67 Mio. EUR für Personenschäden;

mindestens 7,67 Mio. EUR für Sachschäden.

-> weiter s. VI.3).


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ersatzfeld zur Erweiterung des Feldes VI.3:

Unteraufträge

Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innenist zulässig. Hierzu sind die Anforderungen unter Punkt 3.2. der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen zubeachten.

Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.

Eignungsleihe

Der Einsatz von im Konzern gebundenen Unternehmen oder der Einsatz von Drittunternehmen zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist im Wege der Eignungsleihe möglich.

Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist eine Eignungsleihe aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

Es handelt sich um eine Dienstleistung der Kategorie soziale

Und andere besondere Dienstleistungen gem. §64 ff VGV.

Laufzeitvorgaben des § 65 Abs. 3 werden eingehalten.


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.01.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

- mindestens 256 000 EUR für das Abhandenkommen von Sachen;

- mindestens 256 000 EUR für Vermögensschäden.

Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung desBewerbers ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilungnachgewiesen wird.

- Referenzen:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für denAuftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

—— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;

—— Wert des Auftrages;

—— Zeitraum der Leistungserbringung;

—— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

—— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letztenLeistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

—— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

—— Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichemVerkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich derKontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang,insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.

Und/oder

- Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichemVerkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich derKontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäßAnhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.

Und/oder

- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen:

——— mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z. B. Konzerte, Stadtfeste,Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und

——— unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten

Und/oder

- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besondererGefährdungseinstufung.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einerNachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

- Qualitätsmanagementsystem

Bitte reichen Sie einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtesSystem der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar) ein.

- Personalbestand

Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten und der FührungskräfteIhres Unternehmens der letzten 3 Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollenim Luftsicherheitsbereich o. a. Bereichen (z. B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oderzugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen) an. Unternehmen mit weniger als 100 im Bereich derPersonen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetztenBeschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.

- Aus- und Fortbildungseinrichtungen

Bitte weisen Sie Aus- und Fortbildungseinrichtungen Ihres Unternehmens mit moderner Ausstattung nach undnennen Sie den Ort der Ausbildung.

- Dozenten und Trainer

Erbringen Sie bitte einen Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl.eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung vonLuftsicherheitsassistenten.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.12.2020

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