Mehr-D-Stühle (343-2020-0004) has been closed on 16 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Location: Germany
Not available
Paper, Wood & Furniture
Closed
Not available
16 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Mehr-D-Stühle
343-2020-0004
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Lieferauftrag
Ergonomische Bürodrehstühle mit mehrdimensional beweglicher Sitzfläche, konfigurierbar in unterschiedlichen Ausführungen sowie mit diversem Zubehör
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Bürodrehstühle mit mehrdimensional beweglicher Sitzfläche, sowie Zubehör LOS 1
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Abnahmemenge = 4559 Stück, Höchstabnahmemenge = 5471 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Bürodrehstühle mit mehrdimensional beweglicher Sitzfläche, sowie Zubehör LOS 2
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Abnahmemenge = 4559 Stück, Höchstabnahmemenge = 5471 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.03.2020
11:00
29.06.2020
16.03.2020
11:00
entfällt
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Zur Zuschlagslimitierung siehe die Ausführungen in den weiteren Vergabeunterlagen (ergänzende Verfahrensbedingungen).
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
11.02.2020
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