Pflegeleistungen für Außenanlagen(Grünpflege) und für private Verkehrsflächen in der Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Cité Pasteur in Berlin; VOEK 505-19 has been closed on 23 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
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Machinery & Equipment
Consumer Goods & Services
Agriculture
Closed
Not available
23 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310779Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
Pflegeleistungen für Außenanlagen(Grünpflege) und für private Verkehrsflächen in der Liegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Cité Pasteur in Berlin; VOEK 505-19
VOEK 505-19
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Dienstleistungen
1. Pflege von Vegetationsflächen (Rasen, Gehölze, Beete)
2. Pflege von privaten Verkehrsflächen (Gehwege, Garagenplätze, Parkplätze, Spielplätze, Müllplätze)
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
Heckenschnitt (77342000)
Berlin (DE300)
Wohnliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Cité Pasteur, 13405 Berlin
1. Auf der Liegenschaft verteilen sich in unterschiedlichem Umfang folgende Vegetationsflächen:
a) ca. 1.800 m² Hecken
b) ca. 52.584 m² Rasenfläche
c) ca. 29.457 m² Gehölzflächen
d) ca. 838 m² Beetflächen
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Zu erbringen sind folgende Leistungen (Grünpflege) pro Vertragsjahr:
- 2x Formschnitt an nicht zusammenhängenden ca. 1.800 lfm Hecke, Höhe bis 1m, Tiefe variierend 1,0-1,2 m und Entsorgung des Schnittgutes
- 2x Formschnitt auf ca. 29.457 m² nicht zusammenhängender Fläche mit locker verteilten Sträuchern (Bäume sind nicht zu bearbeiten!) bis 2m Höhe inkl. besenreiner Säuberung angrenzender Flächen und Entsorgung des Schnittgutes
- 1x Verkehrssicherungsschnitt an nicht zusammenhängenden ca. 1.800 lfm Hecke und ca. 3.800 lfm Gehölzfläche mit besenreiner Säuberung angrenzender befestigter Flächen und Entsorgung des Schnittgutes
- 10x Unkrautentfernung im Vertragsjahr auf ca. 720 m² Heckenfläche an Seiten befestigter Flächen
- 6x vor Rasenschnitt auf nicht zusammenhängenden Flächen von ca. 52.584 m² Papier und sonstigen Unrat aus den Rasenflächen entfernen
- 6x Rasenschnitt auf 3,5-4,0 cm auf nicht zusammenhängenden Flächen von ca. 52.584 m² , mit Schnitt der Rasenkanten inkl. Entsorgung des Schnittgutes und besenreiner Säuberung angrenzender Flächen
- 10x Unkrautentfernung auf ca. 838 m² Beetflächen
- 2x Laub aus den Vegetationsflächen (Rasen-, Beet- und Heckenflächen) entfernen und entsorgen
Die Leistungen sind so auszuführen, dass die vegetationstechnische Entwicklung der Grünflächen gewährleistet bleibt sowie die Verkehrssicherheit und die Ansicht der Liegenschaft nicht gestört werden. Dies gilt insbesondere für den Beschnitt der Hecken und Sträucher.
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2. Auf der Liegenschaft verteilen sich in unterschiedlichem Umfang):
a) Wege, Zufahrten, Kellerabgänge, Müllplätze und Parkplätze – Gesamtfläche ca. 6.615 m²
b) Wege, gepflastertem Zufahrten zu Garagen – Gesamtfläche ca. 4.566 m²
c) 6 Kinderspielplätze mit Sandkästen –Gesamtfläche ca. 98 m²
- Rue Hyacinthe Vincent 4/4a – ca.14,96 m²
- Rue Ambroise Pare 8/8a – ca.19,36 m²
- Rue Ambroise Pare 6/6a/6b – ca.19,58 m²
- K.-Schumacher-Damm 160/162 – ca. 12,00 m²
- K.-Schumacher-Damm 156/158 – ca. 12,40 m²
- K.-Schumacher-Damm 172/174 – ca. 19,58 m²
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Zu erbringen sind folgende Leistungen (Pflege von Verkehrsflächen) pro Vertragsjahr:
- 2x Beseitigen von Unkraut (Herunterschneiden), anschließendes Reinigen der Fläche und Entsorgung des Schnittgutes sowie Laubbeseitigung inkl. Entsorgung, auf den Flächen a) und b)
- 4x im Vertragsjahr (April -Oktober) Spielplatzanlagen und Sandkästen von Unkraut und Unrat befreien inkl. Entsorgung, auf der Fläche c)
Preis
01.05.2020
30.04.2022
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.04.2022 geschlossen. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die AG einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
ja
Option der viermaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um je 1 Jahr.
nein
Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen. Dafür ist der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit Angebot einzureichen.
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Mit Angebot sind das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben (Anhang 0), der Vordruck "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anhang III) und das vollständig ausgefüllte Preisblatt vorzulegen
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Bei Vorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB kommt es nicht zum Ausschluss vom Verfahren, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
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Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind anzugeben:
1. Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1.Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, ggf. zust. Niederlassung bzw. Standort
2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist zu/r Inhaber/in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten:
Vorname, Name, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
- diese hat je Los mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. €, Sachschäden 2,0 Mio. €, Vermögensschäden 0,25 Mio. €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen und für die Dauer der Verträge aufrecht zu erhalten.
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart - Grünanlagen- und Verkehrsflächenpflege - jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
s.o.
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärungen des Bieters
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigt und über die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien verfügt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart - Grünanlagen- und Verkehrsflächenpflege - tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart- Grünanlagen- und Verkehrsflächenpflege -
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart-Grünanlagen- und Verkehrsflächenpflege -
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8. Referenzen
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen zur Leistungsart -Grünanlagen- und Verkehrsflächenpflege - von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Jährlicher Leistungsumfang (in € und qm für a) Grünflächenpflege; b) Pflege von Verkehrsflächen), Leistungszeitraum und -art, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Die Referenzgeber müssen bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste. Sollten die Referenzen nicht entsprechend vorliegen, wird das Angebot des Bieters von der Wertung ausgeschlossen.
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9. Bietergemeinschaften sind verpflichtet, auf Anfrage der Vergabestelle alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) aus den Vergabeunterlagen zu verwenden.
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10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist
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11. Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird, Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
- bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft: die Bieterauskünfte der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Hilfe des Vordrucks Anhang II - "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen"
- bei Einsatz von Nachunternehmern bzw. Inanspruchnahme von Eignungsleihe anderer Unternehmen: die Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern bzw. Unternehmen, die für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, mit Hilfe der Vordrucke im Anhang V, und die entsprechend ausgefüllte Bietererauskunft mit Eigenerklärung (Vordruck Anlage II) für jeden Nachunternehmer und jedes Unternehmen, das Eignung zur Verfügung stellt
- Mitgliedsnachweis der Handwerkskammer oder gleichwertig bzw. Gewerbeschein oder gleichwertig
s.o. und
Anforderungen an den Objektleiter: abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/ Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/ Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation (Mindestanforderung),
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position, sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, Kenntnisse der Arbeitssicherheit und Führungsqualitäten.
Anforderungen an das ausführende Personal:
- Abschlussprüfung als Gärtner/ Gärtnerin Fachrichtung Garten und Landschaftsbau, Forstwirt/ Forstwirtin oder eine vergleichbare Qualifikation oder mindestens 2-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Grünpflege, gute Deutsch-Kenntnisse
Alle Anforderungen sind der AG auf Anforderung nachzuweisen.
Der AN hat alle geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten, einzuhalten und sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten
Der AN und alle seine Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle ihnen in Zusammenhang mit der Leistung bekannt werdenden Vorgänge und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicher zu stellen. Er hat des Weiteren sicherzustellen, dass diese Verpflichtung seiner Mitarbeiter auch nach Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses bestehen bleibt.
Offenes Verfahren
ja
23.03.2020
12:00
30.04.2020
24.03.2020
00:00
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Preisblatt zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis in Euro (netto)= Gesamtpreis aller Positionen pro Vertragsjahr=Wertungssumme.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 13.03.2020, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [email protected]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
13.02.2020
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