Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Publikationen has been closed on 18 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Marketing. Media & PR
Construction & Engineering
Closed
Not available
18 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310573Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Publikationen
Z II 2-VSt. 1249/2020
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung in 2 Losen für die Erstellung von Publikationen zu vergeben. BMU-Publikationen erscheinen zu unterschiedlichen Themen, zum Beispiel Klimaschutz, biologische Vielfalt, Wasserwirtschaft. Zielgruppen sind vor allem die fachlich orientierte Öffentlichkeit, Messebesucher, Multiplikatoren in Politik, Medien und Verbänden sowie Akteure in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik.
450.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Erstellung von Publikationen im Format DIN A4
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Berlin (DE300)
Nach bisherigen Erfahrungen veröffentlicht das BMU innerhalb von zwölf Monaten zehn bis zwölf Publikationen im Format DIN A4. Anzahl, Erscheinungstermine, Themen, Auflagen und Umfänge der Publikationen im ausgeschriebenen Vertragszeitraum sind offen. Ein Anspruch der/des AN auf Einzelaufträge oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.
Der Publikationsumfang variiert von 20 bis über 200 Seiten, die Auflagenhöhe von wenigen hundert bis einigen zehntausend Exemplaren. Die Publikationen erscheinen überwiegend in deutscher Sprache. Von circa jeder dritten Publikation wird auch eine fremdsprachige Fassung (im Allgemeinen Englisch; in seltenen Fällen auch andere Sprachen wie zum Beispiel Spanisch, Russisch oder Arabisch) erstellt. Es werden zum einen neue Publikationen entwickelt und umgesetzt. Zum anderen besteht ein wiederkehrender Aktualisierungsbedarf. Das BMU liefert der/dem AN in der Regel fertige Texte, im Ausnahmefall nur Basistexte, die von der/vom AN redaktionell überarbeitet werden müssen, oder Materialien, auf deren Grundlage Texte komplett neu zu erstellen sind. Teilweise stellt das BMU der/dem AN auch weitere Materialien zur Verfügung, zum Beispiel Karten, Fotos oder Daten zur Erstellung von Tabellen und (Info)-Grafiken. Die Publikationen werden von der/vom AN nach dem Corporate-Design-Manual des BMU bis zur Druckreife gestaltet und legen neben den Inhalten einen starken Fokus auf eine einheitliche Bildwelt und Bildsprache sowie eine attraktive Aufbereitung von Grafiken. Die/Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die fachgerechte Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen.
Qualitätskriterium Name: Arbeitsprobe / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
300.000,00
EUR Euro
15.07.2020
14.07.2022
Die AG hat das Recht, den Vertrag 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Die AG teilt der/dem AN die Verlängerungsdauer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mit.
ja
optionale Vertragsverlängerung (s. Nr. II.2.7 dieser Bekanntmachung)
nein
Erstellung von Publikationen im Format DIN A5 und DIN lang
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Berlin (DE300)
Entsprechend bisheriger Erfahrungen sowie Planungen ab Herbst 2020 veröffentlicht das BMU innerhalb von zwölf Monaten drei DIN-lang-Faltblätter und zusammengenommen sieben Broschüren in den Formaten DIN A5 und DIN lang. Anzahl, Erscheinungstermine, Themen, Auflagen und Umfänge der Publikationen im ausgeschriebenen Vertragszeitraum sind offen. Ein Anspruch der/des AN auf Einzelaufträge oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.
Der Umfang von Faltblättern beträgt 6 bzw. 8 Seiten, der Umfang von Broschüren variiert von 12 bis über 100 Seiten, die Auflagenhöhe von wenigen hundert bis einigen zehntausend Exemplaren. Die Publikationen erscheinen überwiegend in deutscher Sprache. Von circa jeder dritten Publikation wird auch eine fremdsprachige Fassung (im Allgemeinen Englisch; in seltenen Fällen auch andere Sprachen wie zum Beispiel Spanisch, Russisch oder Arabisch) erstellt. Es werden zum einen neue Publikationen entwickelt und umgesetzt. Zum anderen besteht ein wiederkehrender Aktualisierungsbedarf. Das BMU liefert der/dem AN in der Regel fertige Texte, im Ausnahmefall nur Basistexte, die von der/vom AN redaktionell überarbeitet werden müssen, oder Materialien, auf deren Grundlage Texte komplett neu zu erstellen sind. Teilweise stellt das BMU der/dem AN auch weitere Materialien zur Verfügung, zum Beispiel Karten, Fotos oder Daten zur Erstellung von Tabellen und (Info)-Grafiken. Die Publikationen werden von der/vom AN nach dem Corporate-Design-Manual des BMU bis zur Druckreife gestaltet und legen neben den Inhalten einen starken Fokus auf eine einheitliche Bildwelt und Bildsprache sowie eine attraktive Aufbereitung von Grafiken. Die/Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die fachgerechte Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen.
Qualitätskriterium Name: Arbeitsprobe / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
150.000,00
EUR Euro
15.11.2020
14.07.2022
Die AG hat das Recht, den Vertrag 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Die AG teilt der/dem AN die Verlängerungsdauer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mit.
ja
optionale Vertragsverlängerung (s. Nr. II.2.7 dieser Bekanntmachung)
nein
1. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular 3.9 der Vergabeunterlagen);
Die geforderten Unterlagen werden entsprechend den beiliegenden Erläuterungen zur Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.3 je Los der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
zu 1.) Der Gesamtumsatz im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 150.000 € netto (Los 1) bzw. 100.000 € netto (Los 2) betragen.
1. Eigenerklärung zu Referenzen in Form von veröffentlichten Referenzpublikationen aus den letzten 3 Jahren (Formular 3.12 der Vergabeunterlagen);
2. Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend) (Formular 3.15 der Vergabeunterlagen);
3. Eigenerklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend) (Formular 3.17 der Vergabeunterlagen);
Die geforderten Unterlagen werden entsprechend den beiliegenden Erläuterungen zur Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.3 je Los der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
zu 1.) Los 1
• Es sind mindestens 5 veröffentlichete Referenzen einzureichen;
• Die 5 Referenzen müssen mindestens für 2 unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein;
• Bei den 5 Referenzen muss es sich jeweils um eine Publikation im Format DIN-A4 handeln;
• Die 5 Referenzen müssen jeweils einen Mindestumfang von 32 Seiten haben;
• Die Gestaltungsleistung des Bieters an der jeweiligen Publikation muss zweifelsfrei erkennbar sein, zum Beispiel durch Nennung im Impressum der Publikation oder durch Nachweis des Auftraggebers.
zu 1.) Los 2
• Es sind mindestens 5 veröffentlichte Referenzen einzureichen;
• Die 5 Referenzen müssen mindestens für 2 unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein;
• Mindestens eine der 5 Referenzen muss eine DIN A5-Publikation sein;
• Mindestens eine der 5 Referenzen muss eine DIN lang-Publikation sein;
• Die Gestaltungsleistung des Bieters an der jeweiligen Publikation muss zweifelsfrei erkennbar sein, zum Beispiel durch Nennung im Impressum der Publikation oder durch Nachweis des Auftraggebers.
Die/Der AN hat bei der Ausführung des Auftrages sicherzustellen, dass
- die erforderlichen personellen Kapazitäten mit den geforderten Kenntnissen und Erfahrungen sowie die technischen Voraussetzungen für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages kontinuierlich zur Verfügung stehen,
- eine zeitgleiche Umsetzung von mehreren, zum Teil auch sehr kurzfristigen Einzelaufträgen, jederzeit gewährleistet ist,
- die Leistung in Einzelfällen auch sehr kurzfristig erbracht wird bzw. unter erheblichen Zeitdruck zu erfüllen ist.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.03.2020
10:00
14.07.2020
18.03.2020
10:00
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.02.2020
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