Reisebürodienstleistungen für die Bundespolizei (B 13.10 - 0546/19/VV : 1) has been closed on 19 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Location: Germany
Not available
Tourism
Closed
Not available
19 Mar 2020
Not available
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Reisebürodienstleistungen für die Bundespolizei
B 13.10 - 0546/19/VV : 1
Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen (63500000)
Dienstleistungen
Reisebürodienstleistungen für die Bundespolizei
2.500.000,00
EUR Euro
Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste (63510000)
Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Rahmenvereinbarung über zwei Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei Jahre. Das maximale abrufbare Auftragsvolumen beträgt 2.500.000 €.
16.05.2020
15.05.2022
einmalige Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre
ja
einmalige Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre
nein
Angabe des Jahresumsatzes:
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer in den letzten drei Geschäftsjahren (2017/2018/2019) im Bereich Business Travel anzugeben. Der Umsatz pro Jahr im Bereich Businees Travel muss mindestens 800.000,-- Euro ohne USt. betragen.
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung:
Mit dem Angebot ist die Bestätigung einer Versicherung über eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Reisemittler mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 200.000,- Euro je Schadensfall und bei eigener Veranstaltertätigkeit, eine Personen- und Sachschadenversicherung für Reiseveranstalter mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 10 Mio. Euro je Schadensfall und für Sachschäden in Höhe von 1 Mio. Euro je Schadensfall vorzulegen.
Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
Der Umsatz pro Jahr im Bereich Businees Travel muss mindestens 800.000,-- Euro ohne USt. betragen.
Mit dem Angebot ist die Bestätigung einer Versichererung über eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Reisemittler mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 200.000,- Euro je Schadensfall und bei eigener Veranstaltertätigkeit, eine Personen- und Sachschadenversicherung für Reiseveranstalter mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 10 Mio. Euro je Schadensfall und für Sachschäden in Höhe von 1 Mio. Euro je Schadensfall vorzulegen.
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.03.2020
11:30
29.05.2020
19.03.2020
11:31
entfällt
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Als Voraussetzung für die Leistungserbringung ist eine IATA- Lizenz (Kopie der Urkunde) vorzulegen. Wird diese auch nach einer entsprechenden Nachforderung nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Im Rahmen der Eignung hat das Beschaffungsamt des BMI insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Bitte tragen Sie in die Anlage "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine formlose Erklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Bitte erklären Sie sich schriftlich dazu bereit, die für die Dienstleistung einzusetzenden Mitarbeiter durch den Bedarfsträger gemäß § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen gemäß beigefügtem Formular förmlich verpflichten zu lassen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.02.2020
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