Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha has been closed on 24 Mar 2020. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
Bellow, you can find more information about this project:
Location: Germany
Not available
Construction & Engineering
Consumer Goods & Services
Closed
Not available
24 Mar 2020
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310196Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
01.33532.2020
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste (98000000)
Dienstleistungen
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
Gebäudereinigung (90911200)
Gotha (DEG0C)
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen des Landkreises Gotha
Gymnasium Arnoldi mit Sporthallen und Container Freisportanlage, Gymnasium Ernestinum mit Sporthalle und Schulteil Myconius, Gymnasium Gustav - Freytag mit Sporthalle, Kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“ mit Sporthalle und Bibliothek, Berufsschule Gotha West mit Sporthalle und Berufliches Gymnasium Sundhausen, Förderzentrum Lucas-Cranach „Breite Gasse“ mit Sporthalle, Förderzentrum „Regenbogenschule“
01.08.2020
31.07.2024
nein
nein
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 31 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) i.V.m. §§123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(Teil C, Anlage 2)
- evtl. Präqualifizierungsnachweis, Dokumente und Nachweise, die für den Präqualifizierungsnachweis zu hinterlegen waren und online abrufbar sind, müssen nicht zusätzlich beigefügt werden
- Auszug aus dem Handelsregister (Teil C, Anlage 6)
- Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung (Teil C, Anlage 7)
- die Referenzliste über die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind (Teil C, Anlage 3)
- evtl. Erklärung einer Bietergemeinschaft (Teil C, Anlage 4)
- evtl. Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (Teil C, Anlage 5)
- Vertrag (Teil C)
- Angebot (Teil C, Anlage 1)
- die vollständig ausgefüllten Preisblätter; dabei müssen alle darauf geforderten Positionen besetzt sein (Teil C, Anlage 8 – 10)
- Kalkulation Stundenverrechnungssatz (Teil C, Anlage 11)
auf Verlangen der Vergabestelle:
- Verpflichtungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen zu § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen), § 18 ThürVgG (Sanktionen)
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Offenes Verfahren
ja
24.03.2020
10:00
31.07.2020
24.03.2020
10:00
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht
keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen,
Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und
eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
14.02.2020
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