Beratung, Unterstützung und Moderation bei Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE
Beratung, Unterstützung und Moderation bei Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE has been closed on 16 Mar 2020.
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags
Beratung, Unterstützung und Moderation bei Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE
0052/20
II.1.2)
CPV-Code
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung
Mit diesem Vergabeverfahren soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Moderationsleistungen im Hinblick auf die verschiedenen Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung gedeckt werden. Ziel des Auftrags ist es, das BASE bei der Konzeption der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zu beraten sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von dialogorientierten Beteiligungsformaten zu unterstützen (inkl. Moderation).
II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose
II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (79416200)
II.2.3)
Erfüllungsort
Berlin (DE30)
Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung
1) Gegenstand der Vergabe
Mit diesem Vergabeverfahren soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Moderationsleistungen im Hinblick auf die verschiedenen Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung gedeckt werden. Ziel des Auftrags ist es, das BASE bei der Konzeption der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zu beraten sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von dialogorientierten Beteiligungsformaten zu unterstützen (inkl. Moderation).
Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
2) Offenes Verfahren
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option erfolgt mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)
Angaben zu Optionen
nein
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
a) Die Rahmenvereinbarung darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
b) Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer gültigen branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen und zu erklären, die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechtzuerhalten (Mindestanforderung):
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ einzureichen.
b) Nachweis Umsatzzahlen
Die Bietenden haben auf dem Formblatt „Erklärung zur Eignung” anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Geschäftsbereich Öffentlichkeitsbeteiligung erzielt haben. Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 500.000 (netto) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Geschäftsbereich Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend gefordert.
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
b) Referenzprojekte
c) Ausschluss von Interessenskonflikten
Zu a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben. Die Moderator/innen und Projektmitarbeitende sind mit ihrer Berufserfahrung anzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Zum Nachweis der Qualifikation ist zudem ein Abschlusszeugnis vorzulegen. Zum Nachweis der Berufserfahrung ist ein Lebenslauf vorzulegen. Für das eingesetzte Projektteam sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
• Projektleitung:
- Hochschulabschluss (Master oder Diplom) und
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Leitung von Projekten im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Stellvertretende Projektleitung:
- Hochschulabschluss (Master oder Diplom) und
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der (stellvertretenden) Leitung von Projekten im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Moderator/innen:
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Moderation von Dialogveranstaltungen mit bis zu 100 Personen
- Es müssen mindestens 3 Moderator/innen angegeben werden, die alle jeweils die Anforderung an die Berufserfahrung erfüllen müssen. Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung können zugleich als Moderator/in genannt werden. In diesem Fall sind sowohl die Mindestanforderungen an die Projektleitung/ stellvertretende Projektleitung, als auch die Mindestanforderungen an die Moderator/in zu erfüllen.
• Projektmitarbeitende:
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Es müssen mindestens 2 Projektmitarbeitende angegeben werden, die alle jeweils die Anforderung an die Berufserfahrung erfüllen müssen. Die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung oder die Moderator/innen können nicht zugleich als Projektmitarbeitende genannt werden.
Zu b) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation des Bietenden ist durch Angabe von Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Zum Nachweis der Referenz ist das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ einzureichen.
Es sind mindestens 5 Referenzen über Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind (Konzeption, Moderation und Dokumentation von Dialogveranstaltungen). Mindestens 2 der Referenzen müssen Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben beinhalten.
Zu c) Ausschluss von Interessenskonflikten (Mindestanforderung)
Die Auftraggeberin kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bietenden verneinen, wenn sie feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten (vgl. § 46 Abs. 2 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines solchen Interessenskonfliktes haben die Bieter das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ einzureichen.
Die Auftraggeberin geht von einem solchen Interessenskonflikt insbesondere aus, wenn der Bietende neben dem BASE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder ein im Bereich der Kerntechnik tätigen Unternehmen für die Öffentlichkeitsarbeit oder beteiligung zum Thema Endlagersuche tätig ist.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.03.2020
12:00
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
30.06.2020
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
16.03.2020
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme an den Test-Workshops wird keine Vergütung gewährt.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.