Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Fensterreinigung der vom RIM betreuten Liegenschaften.
Der Geltungsbereich dieses Vertrages erstreckt sich auf die in der Anlage 1 "Flächen" Region Erfurt aufgeführten Liegenschaften des RIM. Des Weiteren umfasst der Rahmenvertrag sämtliche hinzukommenden Liegenschaften.
Gegenstand der Leistung ist die Fensterreinigung mit und ohne Rahmen jeweils einmal pro Vertragsjahr. Abweichend davon kann das RIM bei Bedarf zusätzliche Fensterreinigungsdurchgänge abrufen (Einzelfälle). Dies hat der AN bei seiner personellen, logistischen und technischen Planung zu berücksichtigen.
Innenglasflächen (z. B. Glastüren) gehören grundsätzlich nicht zur Fensterreinigung, können jedoch im Bedarfsfall beauftragt werden (siehe Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung, Optionale Leistungen).
Der Vertrag beginnt ab Zuschlagserteilung. Leistungen aus diesem Vertrag können ab Katalogbereitstellung abgerufen (Bestellung) werden, sind jedoch erst ab 01.07.2020 zu erbringen. Der Vertrag endet zum 30.06.2024.
Zusätzliche weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.