Das Umweltbundesamt (UBA) benötigt zur Veröffentlichung seiner Personalanzeigen eine Agentur, die die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen aufgeführten Dienstleistungen erbringt. Die Anzeigenarten sind:
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- Stellenausschreibungen (Muster siehe Anlage 1),
- Imageanzeigen (Muster siehe Anlage 2) und
- Traueranzeigen (Muster siehe Anlage 3).
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Das UBA veröffentlicht pro Jahr zwischen 10 und 30 Personalanzeigen. In den letzten sieben Jahren waren es durchschnittlich 19 Personalanzeigen pro Jahr. Die Veröffentlichung in Printmedien findet pro Personalanzeige grundsätzlich nur in einem Medium statt. In Einzelfällen werden bei Online-Veröffentlichung zwei Medien genutzt. Die Zahl und das finanzielle Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und den zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Höhe der Anzeigenaufträge kann deshalb seitens des UBA nicht garantiert werden.
Die Schaltung erfolgt im gesamten Bundesgebiet und erstreckt sich auf überregionale und regionale Zeitungen, Fachzeitschriften und Online-Stellenbörsen. Die Zugriffszahlen auf Anzeigen in Onlinestellenbörsen sind von der Agentur zu dokumentieren und nach dem Ende der Veröffentlichung dem UBA mitzuteilen.
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Der Auftrag wird für einen Zeitraum von 4 Jahren vergeben (Vertragslaufzeit: 01.02.2020 bis 31.01.2024).