Fortsetzung aus III.1.4):
Verpflichtung, auf Anforderung der Vergabestelle eine Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 VI AZAV vorzulegen. Außerdem ist zu erklären, dass sie über eine ortsbezogene Trägerzulassung erforderlichenfalls spätestens zum Maßnahmebeginn verfügen werden.
Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung.
Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden.
Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und -soweit notwendig- nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Verpflichtung im Rahmen der Eignungsleihe, eine Kapazitätsbestätigung des sich verpflichtenden Unternehmens einzuholen; Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage)
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln.
D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel)
Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war.
Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht.
Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen.
D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern.
Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal eine derartige Leistung bereits ausgeführt hat.
Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Ansprechpartner inkl. Telefonnr. und gesonderte Ausführungen bei Rückgriff auf die Erfahrungen des Personals.