Fortsetzung aus III.1.4: Verpflichtung, auf Anforderung der
Vergabestelle eine Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst
aktueller Anlage gemäß § 5 VI AZAV vorzulegen. Außerdem ist
zu erklären, dass sie über eine ortsbezogene Trägerzulassung
erforderlichenfalls spätestens zum Maßnahmebeginn verfügen
werden. Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem
Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur
Selbstreinigung. Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere
Mitglied der Bietergemeinschaft, dass die Erklärungen
entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V
sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den
anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier
aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt V: Angabe
der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/
Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden
Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die
vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber
gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II
(mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und -soweit
notwendig- nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben.
Verpflichtung im Rahmen der Eignungsleihe, eine
Kapazitätsbestätigung des sich verpflichtenden Unternehmens
einzuholen; Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen
vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe
vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von
Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die
Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen,
wenn das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf
(Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und
Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 €
fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG,
der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben
zu übermitteln. D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel)
Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen
Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser
Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene
Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt
der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die
genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten
vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen
haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung
demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der
Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als
Mitglied/Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens, in
deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig
wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens
über den Sachverhalt beizulegen. D.3.pdf (Erklärung zu
Referenzleistungen) Angabe geeigneter Referenzen über
ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/
oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu
vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung
(Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist
endet) ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung
und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung
befasste Personal eine derartige Leistung bereits ausgeführt
hat. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit
Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von
Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des
Auftraggebers mit Ansprechpartner inkl. Tel.Nr. und
gesonderte Ausführungen bei Rückgriff auf die Erfahrungen des
Personals.