Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für die BAMF Dienstgebäude in Nürnberg und der Außenstelle Fürth, (VOEK 295-18) has been closed on 13 Mar 2019. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Construction & Engineering
Closed
Not available
13 Mar 2019
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=235552Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit:
Immobilienverwertung und -verwaltung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für die BAMF Dienstgebäude in Nürnberg und der Außenstelle Fürth, (VOEK 295-18)
VOEK 295-18
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen: BAMF Qualifierzierungszentr./Entscheidungs- u. Abrechnungszentr. mit HofgebäudePatenstraße 46/Löffelholzstraße 21, 90441 Nürnberg (WE 147752) BAMF, Abrechungs- und Rekrutierungszentr., Wischelstraße 106, 90431 Nürnberg (WE 147998 BAMF), Entscheidungszentr. + Abteilung 2, Neumeyerstraße 22-26, 90411 Nürnberg (WE 147984), BAMF Zirndorf, Außenstelle Fürth, Wehlauer Straße 59, 90766 Fürth (WE 148280)
18.813,99 qm Grundfläche 1.931.130,20 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 2 Glasreinigungsleistungen: BAMF Qualifierzierungszentr./Entscheidungs- u. Abrechnungszentr. mit Hofgebäude Patenstraße 46/Löffelholzstraße 21, 90441 Nürnberg (WE 147752), BAMF Abrechungs- und Rekrutierungszentr., Wischelstraße 106, 90431 Nürnberg (WE 147998), BAMF Entscheidungszentr. + Abteilung 2, Neumeyerstraße 22-26, 90411 Nürnberg (WE 147984), BAMF Zirndorf, Außenstelle Fürth, Wehlauer Straße 59, 90766 Fürth (WE 148280) 3657,92 qm Grundfläche 11.406,75 qm Jahresreinigungsfläche.
Ja
alle Lose
Unterhaltsreinigungsleistungen für die BAMF Dienstgebäude in Nürnberg und der Außenstelle Fürth
Gebäudereinigung (90911200)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
BAMF Dienstgebäude in Nürnberg und der Außenstelle Fürth
Los 1 "Unterhaltsreinigungsleistungen":
- BAMF Qualifierzierungszentrum/Entscheidungs- u. Abrechnungszentrum mit Hofgebäude Patenstraße 46/Löffelholzstraße 21, 90441 Nürnberg, WE 147752.
- BAMF Abrechungs- und Rekrutierungszentrum, Wischelstraße 106, 90431 Nürnberg, WE 147998.
- BAMF Entscheidungszentrum + Abteilung 2, Neumeyerstraße 22-26, 90411 Nürnberg, WE 147984.
- BAMF Zirndorf, Außenstelle Fürth, Wehlauer Straße 59, 90766 Fürt, WE 148280.
18.813,99 qm Grundfläche 1.931.130,20 qm Jahresreinigungsfläche.
Qualitätskriterium
Name: Reinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis
Gewichtung: 70
01.08.2019
31.07.2023
Der Vertrag verlängert sich, sofern nicht die AG mit einr Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2025, ohne das es einer gesonderten Kündigung bedarf.
nein
nein
Glasreinigungsleistungen für die BAMF Dienstgebäude in Nürnberg und der Außenstelle Fürth, sowie Jalousettenreinigung nach Auftrag
Gebäudereinigung (90911200)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
BAMF Dienstgebäude in Nürnberg und der Außenstelle Fürth
Los 2 "Glasreinigungsleistungen":
- BAMF Qualifierzierungszentrum/Entscheidungs- u. Abrechnungszentrum mit Hofgebäude Patenstraße 46/Löffelholzstraße 21, 90441 Nürnberg, WE 147752
- BAMF Abrechungs- und Rekrutierungszentrum, Wischelstraße 106, 90431 Nürnberg, WE 147998
- BAMF Entscheidungszentrum + Abteilung 2, Neumeyerstraße 22-26, 90411 Nürnberg, WE 147984
- BAMF Zirndorf, Außenstelle Fürth, Wehlauer Straße 59, 90766 Fürth,WE 148280
3657,92 qm Grundfläche 11.406,75 qm Jahresreinigungsfläche
(einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)
Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d.h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis dereinseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
-
Los 2 "Jalousettenreinigung" nach Auftrag (ein Anspruch auf Beauftragung der Leistung besteht nicht):
- BAMF Qualifierzierungszentrum/Entscheidungs- u. Abrechnungszentrum mit Hofgebäude Patenstraße 46/Löffelholzstraße 21, 90441 Nürnberg, WE 147752
- BAMF Abrechungs- und Rekrutierungszentrum, Wischelstraße 106, 90431 Nürnberg, WE 147998.
1.384,16 qm Grundfläche, 1.384,16 qm Jahresreinigungsfläche (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen). Die Grund- Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d.h. beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung erfolgen auf Basis dereinseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5qm). Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu berücksichtigen.
Preis
01.08.2019
31.07.2023
Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht AG mit Frist v 6 Monaten v Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr.Widerspr.frist AN= 9Monate v Ablauf d Vertragslaufzeit.Verläng.Vertragsverhältnis kann v AG mit Frist v 3Monaten jeweils z.E. eines Kalendermonats gekündigt werden.Max. Vertragsdauer= 6 Jahre.Vertrag endet 31.07.2025, ohne. gesond. Kündigung
nein
nein
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (gilt für Einzelbieter- und Bietergemeinschaften)
1. Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).
2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).
3.Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft, Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des UnternehmensUnternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das
Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
-Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
-Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
-Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
(im Vordruck Anhang II enthalten).
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 € (Schlüsselschäden nur für Los 1). Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II enthalten).
6. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement: Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
9. Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lo-se benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
10. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen.Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen:Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Fortsetzung III.1.3)
12. Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Offenes Verfahren
ja
13.03.2019
12:00
17.07.2019
13.03.2019
13:00
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Für die Angebotsabgabe in beiden Losen ist eine freiwillige Ortsbesichtigung nach Absprache möglich. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen [email protected]; E-Mail: [email protected] zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.02.2019 bis 22.02.2019 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 18.02.2019 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein amtlich gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
--
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 295-18 entweder über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 04.03.2019, 12 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen. Die AG wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw. per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren u diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung v Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
--
Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per Fax, per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich vor Ort ist unzu-lässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
Es gelten die Regelugnen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vlg. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
25.01.2019
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