Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2, 99869 Nessetal OT Goldbach, Los 24 / Vorgehängte hinterlüftete Fassade has been closed on 15 Feb 2021. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Construction & Engineering
Closed
Not available
15 Feb 2021
Not available
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=370586Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2, 99869 Nessetal OT Goldbach, Los 24 / Vorgehängte hinterlüftete Fassade
2200_HB_B_GS Goldbach_L24
Fassadenarbeiten (45443000)
Bauauftrag
Los 24 / Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Montage einer hinterlüfteten Faserzement-Plattenfassade einschließlich Unterkonstruktion und Wärmedämmung am gesamten 2-geschossigen Schulgebäude.
Gotha (DEG0C)
Staatliche Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2,
99869 Nessetal OT Goldbach
ca. 1.000 m2 vorgehängte und hinterlüftete Fassade, bestehend aus Aluminium-Unterkonstruktion, Mineralwolle-Dämmplatten 140 mm WLG 032 und Bekleidung mit Faserzement-Fassadentafeln; ca. 30 m2 Deckenbekleidung mit Faserzement-Fassadentafeln; 56 Stück Aluminium-Fensterbänken; ca. 160 m Attika-Abdeckung aus stranggepressten Aluminium-Profilen, liefern und montieren.
Preis
05.07.2021
05.11.2021
ja
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
nein
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Nachweis über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation. Auf Verlangen der Vergabestelle sind der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Referenzliste mit mindestens 3 nach Art, Umfang und Zeitvorgaben vergleichbaren, in den letzten 3 Jahren selbst erbrachten Leistungen im Bereich Fassadenarbeiten.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Im Auftragsfall mitgeltende Vertragsbedingungen, die nicht in den Vergabeunterlagen enthalten sind:
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
Ausgabe: 2019
Offenes Verfahren
ja
15.02.2021
13:00
16.04.2021
15.02.2021
13:00
Anschrift siehe Punkt I.1.
nur Vertreter des Bauherrn
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Bieterkommunikation erfolgt nur elektronisch.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen. Bieteranfragen sollten spätestens bis zum 09.02.2021 gestellt werden (VgV §20, Abs. 3).
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
14.01.2021
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