Unterhaltsreinigung in der Konrad-Adenauer-Kaserne, der Bundeswehrfachschule, in der Gereonstraße 1-3 in 50670 Köln sowie in der Lindenallee 61a in 50968 Köln (6001651745-BwDLZ Köln) has been closed on 25 Jun 2019. It no longer accepts any bids. For further information, you can contact the
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Location: Germany
Not available
Construction & Engineering
Closed
Not available
25 Jun 2019
Not available
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Unterhaltsreinigung in der Konrad-Adenauer-Kaserne, der Bundeswehrfachschule, in der Gereonstraße 1-3 in 50670 Köln sowie in der Lindenallee 61a in 50968 Köln
6001651745-BwDLZ Köln
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Unterhaltsreinigung in der Konrad-Adenauer-Kaserne, der Bundeswehrfachschule, in der Gereonstraße 1-3 in 50670 Köln sowie in der Lindenallee 61a in 50968 Köln
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Köln
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Unterhaltsreinigung in den vorgenannten Bundeswehr-Liegenschaften (ohne Fensterreinigung)
Bodenfläche: 30.824,54 qm
Reinigungsfläche pro Jahr: 2.293.371,24 qm
Qualitätskriterium Name: Leistungsansatz qm/Std. / Gewichtung: 55,00
Qualitätskriterium Name: Stundenverrechnungssatz Sonderreinigung / Gewichtung: 5,00
Preis Gewichtung: 40,00
01.01.2020
31.12.2023
nein
nein
Nachweis durch Vorlage mit dem Teilnahmeantrag von:
- aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als drei
Monate zum Abgabeschlusstermin des Teilnahmeantrags),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V 034)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Unternehmens
- zum Zeitpunkt Schlusstermin Teilnahmefrist gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
- zum Zeitpunkt Schlusstermin Teilnahmefrist gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig,
- zum Zeitpunkt Schlusstermin Teilnahmefrist gültiger Nachweis Betriebshaftpflicht oder Deckungszusage des Versicherers, Mindestdeckung:
a) für Personenschäden 3.000.000,00 €
b) für Sach- und Umweltschäden 1.500.000,00 €
c) für Allmählichkeitsschäden 1.000.000,00 €
d) für Schlüsselverlustschäden 125.000,00 €
e) Bearbeitungsschäden 500.000,00 €
- Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche jährliche Beschäftigten- zahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
- Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson
(Objektbetreuer) erforderlich, die ständig die Leistungserbringung
überwacht, gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für
Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Außerdem wird zur Wahrnehmung dieser Aufgabe die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt.
Für ca. 1% der Reinigungsfläche ist ausschließlich Personal einzusetzen, dass vor dem Arbeitseinsatz über den erfolgreichen Abschluss einer "Sicherheitsüber- prüfung Ü1-VS" gemäß § 1 Abs. 4 SÜG verfügt.
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2018/S 241-550825
07.05.2019
14:00
16.05.2019
30.09.2019
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die bis zum
07.05.2019, 14:00 Uhr in elektronischer Form mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur unter der Adresse http://www.evergabe-online.de/ eingereicht werden.
Dem Teilnahmeantrag sind die in III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen sowie eine EMail-Adresse anzugeben. Nicht vorliegende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluß vom Verfahren!!!
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Objektbesichtigung
erforderlich. Die Termine werden mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung über den Umgang mit Verschlußsachen (wird mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag bereitgestellt). Der Zutritt zur Konrad-
Adenauer- Kaserne ist nur gegen Vorlage eines gültigen Peronalausweises/ Reisepasses möglich.
Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen der gültigen Tarifverträge des Gebäudereinigungshandwerks einzuhalten.
Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde zum Nachweis der geforderten Teilnehmerqualifikationen einzureichen.
Für ca. 1% der Reinigungsfläche ist ausschließlich Personal einzusetzen, dass vor dem Arbeitseinsatz über den erfolgreichen Abschluss einer "Sicherheitsüber- prüfung Ü1-VS" gemäß § 1 Abs. 4 SÜG verfügt. Diese Überprüfung wird vom
Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) durchgeführt. Sie ist unmittelbar nach Vertragsschluß durch den Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln einzuleiten. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Bewerber zur
Anerkennung dieser Bedingung!
Hinweis: Eine "Sicherheitsüberprüfung Ü1-VS" durch das BAMAD erstreckt sich auf eine Dauer von mindestens 4 Wochen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
02.04.2019
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